Friedrich: Mit aller Härte gegen Salafisten
Leipzig/Berlin (dpa) - Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat ein entschlosseneres Vorgehen gegen Salafisten angekündigt.
Diese radikalen Islamisten hätten „den gleichen ideologischen Ansatz“ wie das Terrornetzwerk Al Kaida, sagte Friedrich in einem Video-Interview der „Leipziger Volkszeitung“ (Samstag). „Mit aller Härte und mit allen Möglichkeiten, die ein Rechtsstaat zur Verfügung hat“, werde man bei den Salafisten deshalb durchgreifen, versicherte er.
Es handele sich eindeutig um Menschen, die die freiheitliche Grundordnung bekämpfen wollten. „Die ideologische Nähe zwischen Salafisten und dem Gedankengut von Al Kaida ist offensichtlich. Das ist auch der Grund, warum wir viele Terroristen oder Terrorismusverdächtige und potenzielle Terroristen, die wir festnehmen, dem salafistischen Umfeld zuordnen können“, unterstrich Friedrich.
Gleichzeitig wurde bekannt, dass ein wegen Salafismus-Verdacht vom Dienst suspendierter Essener Polizeibeamter als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes auch auf Islamisten angesetzt war. Der Polizist hatte 2009 ein halbes Jahr in einer Observationsgruppe gearbeitet, die Extremisten überwacht. Die Gruppe habe auch radikalislamische Salafisten beobachtet. Sicherheitskreise bestätigten einen Bericht der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Samstag). Gegen den 31-jährigen Kommissar ausländischer Herkunft läuft ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel, ihn aus dem Staatsdienst zu entlassen.
Dem Zeitungsbericht zufolge hatte der Polizist Zugriff auf vertrauliche Dokumente des Verfassungsschutzes. Das Innenministerium prüfe, ob diese Kenntnisse Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit haben. Im Ministerium werde von einem „ernsten Fall“ gesprochen. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen gibt es bisher aber keine Hinweise, dass der Polizist an Unterlagen mit hoher Sicherheitsrelevanz gelangt ist.
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) brachte als Vorgehen gegen militante Islamisten die sogenannte Grundrechtsverwirkung ins Spiel. Diese sollte gegen den Salafisten und früheren Rapper Denis Cuspert angewendet werden, sagte Schünemann der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.
Durch die Grundrechtsverwirkung kann nach Artikel 18 des Grundgesetzes die verfassungsfeindliche politische Betätigung von Einzelnen verhindert werden. Sie zielt auf Rechte wie Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Grundrechtsverwirkung muss in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erlangt werden.
Der CDU-Politiker will seinen Vorschlag Ende nächster Woche auf der Innenministerkonferenz diskutieren lassen. Diese will sich mit der Bedrohung durch Salafisten in Deutschland beschäftigen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, betonte, es sei richtig, dass der Rechtsstaat gegen Salafisten entschieden vorgehe. „Entscheidend ist aber, durch Jugendarbeit und Integration den weiteren Zulauf zu solchen islamistischen Rattenfängern zu stoppen“, erklärte Beck am Samstag in Berlin.
Die Salafisten sind eine religiöse und politische Bewegung des Islam, die nur von einer kleinen Minderheit der Muslime getragen wird. Sie lehnen westliche Demokratien ab und sehen eine „islamische Ordnung“ mit islamischer Rechtsprechung (Scharia) als einzig legitime Staats- und Gesellschaftsform an. Teile der Bewegung stehen beim Verfassungsschutz im Verdacht, ein Sammelbecken für den gewaltbereiten Islamismus zu sein. Friedrich geht von rund 4000 Salafisten in Deutschland aus.