Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahl verfassungswidrig
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht schützt die kleinen Parteien: Die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen ist unzulässig. Die großen Parteien dürfen sich damit keine Konkurrenz vom Hals halten.
Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe. Die Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2009 müsse jedoch nicht wiederholt werden (Az. 2 BvC 4/10 u.a.). Die Entscheidung hat keine direkten Auswirkungen auf das Wahlrecht zum Bundestag.
Die Fünf-Prozent-Hürde bewirke eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen, sagte Voßkuhle: Stimmen für kleinere Parteien, die an der Hürde scheitern, blieben ohne Erfolg. Die Situation sei nicht mit der im Bundestag vergleichbar, da das Europäische Parlament keine Regierung wählt, die auf die ständige Unterstützung einer Mehrheit angewiesen wäre. Bei den Europawahlen 2009 wären ohne die Klausel zusätzlich sieben Parteien aus Deutschland ins Parlament eingezogen.
Die Reaktionen auf das Urteil waren gemischt: Während sich Vertreter kleiner Parteien freuten, zeigten sich die großen eher skeptisch. Der CDU-Europapolitiker Elmar Brok sagte der Nachrichtenagentur dpa, das Urteil führe zur Schwächung Europas in der Welt und zur Schwächung Deutschlands in Europa. „Es wird in Zukunft noch schwieriger, handlungsfähige Mehrheiten im Europaparlament zustande zu bekommen.“
Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, Thomas Strobl (CDU), betonte, eine überwältigende Mehrheit der deutschen Wahlbevölkerung habe das derzeit bestehende Europawahlrecht „als gut und richtig akzeptiert“. Dies könne man an der geringen Zahl von 54 Einsprüchen gegen die Wahl erkennen. Die Karlsruher Richter hatten in ihrer Entscheidung allerdings gerade den Schutz der kleinen Parteien betont, die nur eine Minderheit repräsentieren.
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht, warnte: „Mit diesem Urteil ist aber nicht mehr auszuschließen, dass auch extreme Parteien aus Deutschland mit kleinsten Stimmenzahlen Vertreter ins EU-Parlament schicken werden.“ NPD und Republikaner äußerten sich in Presseerklärungen denn auch positiv zu der Gerichtsentscheidung.
Die Linkspartei forderte die generelle Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde. „Wer ja zur Demokratie sagt, muss auch Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger haben“, sagte Bundesgeschäftsführer Werner Dreibus.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck wies auf die angekündigte Klage gegen das neue Wahlrecht zum Bundestag hin: Das Karlsruher Urteil sei ein „Signal“ für die Auseinandersetzung. Grüne und SPD haben Verfassungsbeschwerde gegen das vor wenigen Wochen beschlossene Bundeswahlgesetz angekündigt. Ein direkter Zusammenhang zum jetzt entschiedenen Streit um die Fünf-Prozent-Hürde besteht nicht. Allerdings sind nach der Auffassung Becks Teile der Urteilsbegründung auch für den Streit um die Bundestagswahlen relevant - etwa zur Frage der Chancengleichheit der Parteien.
Bei Wahlen zum Europäischen Parlament kann jeder Mitgliedstaat innerhalb bestimmter Grenzen selbst die Regeln für das Wahlrecht bestimmen. Mehrere EU-Staaten haben niedrigere oder überhaupt keine Sperrklauseln.
Die deutschen Regeln seien am Maßstab der im Grundgesetz verankerten Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien zu messen, so Voßkuhle. Regelungen, die in die Gleichheit des Wahlrechts und die Chancengleichheit der Parteien eingreifen, bedürften eines „zwingenden Grundes“. Bei Eingriffen in das Wahlrecht habe der Gesetzgeber nur einen engen Spielraum. Schließlich werde die parlamentarische Mehrheit gewissermaßen „in eigener Sache“ tätig, erklärte Voßkuhle. Dabei sahen die Richter die Gefahr, dass die im Bundestag vertretenen Parteien sich mit einer Sperrklausel die Konkurrenz kleinerer Parteien vom Hals halten könnten. Drei der acht Richter stimmten allerdings gegen die Entscheidung.
Mehrere Beschwerdeführer, darunter der Parteienkritiker Hans-Herbert von Arnim, hatten gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen geklagt. „Das ist ein guter Tag für die Demokratie“, sagte von Arnim nach der Urteilsverkündung. „Das belebt den Wettbewerb.“