Für Fluthilfe zeichnet sich breite Bundestagsmehrheit ab

Berlin (dpa) - Für die geplanten Milliarden-Hilfen zur Beseitigung der Hochwasserschäden zeichnet sich eine breite Mehrheit im Bundestag ab.

Vor einer Sondersitzung des Parlaments am Dienstag kündigte auch die SPD ihre Zustimmung für den bis zu acht Milliarden Euro umfassenden Fonds an, den Bund und Länder gemeinsam finanzieren wollen.

Das schwarz-gelbe Bundeskabinett brachte die entsprechenden Gesetzesregelungen am Montag auf den Weg. Bundestag und Bundesrat sollen bis 5. Juni endgültig grünes Licht geben.

SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier sagte am Montagabend in Berlin, die SPD werde dem zwischen Bund und Ländern besprochenen Paket zustimmen. Damit verhalte sie sich nicht so parteipolitisch- kleinlich, „wie das andere Parteien zu früherer Gelegenheit getan haben“, sagte er mit Blick auf das Agieren von FDP und Union bei den Fluthilfen 2002. Die SPD stehe solidarisch zu den Betroffenen.

Die Unionsfraktion votierte am Montagabend einstimmig für die Regelungen. Der Haushaltsexperte Norbert Barthle (CDU) sagte, mit diesem Fonds könne betroffenen Privathaushalten, Unternehmen und Vereinen sehr schnell geholfen werden.

Über die Hilfen soll der Bundestag am Dienstag erstmals beraten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will eine Regierungserklärung dazu abgeben.

Der Bund geht für den Fonds in Vorleistung und erhöht in diesem Jahr die Neuverschuldung entsprechend um 8 Milliarden auf nun 25,1 Milliarden Euro. Dazu legt Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Nachtragshaushalt 2013 vor. „Der Bund löst mit den (...) vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen seine Zusage ein“, erklärte Schäuble. Trotz dieser unvorhersehbaren finanziellen Belastung würden die Vorgaben der Schuldenregel weiter eingehalten.

Zuvor war der Bund den Ländern entgegengekommen und hatte zugesagt, einen größeren Teil der Finanzierung zu schultern. So trägt der Bund 1,5 Milliarden Euro zur Beseitigung der Flutschäden an seiner Infrastruktur. Dadurch reduziert sich das mit den Ländern gemeinsam zu finanzierende Volumen.

Die Länder bekommen bis zum Jahr 2033 Zeit, ihren Anteil von insgesamt 3,25 Milliarden Euro abzuzahlen. Die jährlichen Zins- und Tilgungszahlungen belaufen sich auf 202 Millionen Euro. Bis 2019 erhalten die Länder wiederum Zuschüsse für kommunale Investitionen von jährlich rund 2,6 Milliarden Euro.

Zugleich werden Unternehmen entlastet, die wegen des Hochwassers Kurzarbeit beantragen. Der Bund übernimmt dazu in voller Höhe die Beiträge zur Sozialversicherung für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten. Die Übernahme gilt für längstens drei Monate im Zeitraum Juni bis Dezember 2013. Auch müssen Firmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit in Folge der Flut nicht die üblichen Fristen zur Stellung eines Insolvenzantrages einhalten.