Sie konnte weder ihr korrektes Alter noch ihre Adresse sagen. „Ich meine nicht, dass es einen Sinn macht, die Vernehmung fortzusetzen“, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl.
Vor allem Zschäpes Verteidiger hatten die Vernehmung der Nachbarin angeregt. Sie könnte Beate Zschäpe vom Vorwurf des versuchten Mordes entlasten. Dabei geht es um die Brandstiftung in der Zwickauer Wohnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU). In einer Vernehmung bei der Polizei hatte die betagte Frau berichtet, jemand habe bei Ausbruch des Brandes bei ihr geklingelt. Als sie die Sprechanlage erreicht habe, habe sich jedoch niemand mehr gemeldet. Es scheint möglich, dass Zschäpe versucht haben könnte, die Nachbarin zu warnen.
Der Verhandlungstag wurde nach dem Vernehmungsversuch beendet. Der NSU-Prozess wird am 8. Januar 2014 fortgesetzt.