Gericht lockert Haftbedingungen für Zschäpe
München (dpa) - Das Oberlandesgericht München hat die Haftbedingungen für die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe gelockert. Besuche der Verteidiger dürfen künftig ohne Trennscheibe stattfinden.
Auch wird der Inhalt der Verteidigerpost nicht mehr kontrolliert.
Es sei nicht zu befürchten, dass sich Zschäpe aus der Haft heraus terroristisch betätige, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Es sei davon auszugehen, dass der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) nach dem Tod der beiden Gruppenmitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht mehr existiere. Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass Zschäpe über ihre Anwälte mit Sympathisanten oder Unterstützern kommuniziere. Die 38-Jährige ist als Mittäterin an den Morden des NSU angeklagt. Über die Zulassung der Anklage muss das OLG noch entscheiden.
Zschäpes Verteidiger weisen den Vorwurf der Mittäterschaft zurück. Zschäpe werde vor allem vorgeworfen, sie habe eine Legende für die Reisebewegungen von Böhnhardt und Mundlos geschaffen und nach außen den Anschein der Legalität erzeugt. Dies genüge jedoch nicht für eine Mittäterschaft, argumentieren die Verteidiger.
„Selbst wenn unsere Mandantin zur Tarnung der Gruppe und zur Wahrung der Anonymität beigetragen haben sollte, hätte sie sich damit nicht an jeder einzelnen Tat von Böhnhardt und Mundlos beteiligt“, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer der Nachrichtenagentur dpa. „Für eine Tatbeteiligung reicht es nicht, wenn man eine bürgerliche Fassade pflegt, indem man Blumenkästen mit Geranien aufstellt.“
Den zunächst in einem Schriftsatz gestellten Antrag auf „Nachbesserung“ der Anklageschrift wegen eines formellen Fehlers zog die Verteidigung allerdings am Mittwoch zurück. An der Rüge werde nicht festgehalten, sagte Rechtsanwalt Heer. Dabei ging es um die Unterscheidung zwischen dem Vorwurf der Gründung einer terroristischen Vereinigung und der mitgliedschaftlichen Beteiligung.
Der Schwerpunkt der Vorwürfe gegen Zschäpe liegt ohnehin woanders: Der einzigen Überlebenden der „Zwickauer Zelle“ wird unter anderem die Mittäterschaft bei neun Morden an Geschäftsleuten ausländischer Herkunft sowie bei einem Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn und bei zwei Sprengstoff-Anschlägen in Köln vorgeworfen.