Gesetzentwurf: Industrie bis 2022 von Ökosteuer entlastet
Opposition kritisiert Gesetzentwurf: 2,3 Milliarden Euro jährlich als Steuergeschenk.
Berlin. Große Teile der deutschen Industrie werden bis zum Jahr 2022 weiter von der Ökosteuer befreit. Im Gegenzug müssen sich die rund 25 000 energieintensiven Betriebe zu mehr Effizienz sowie Stromeinsparungen verpflichten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen.
Dem Bund entgehen dadurch Einnahmen bei den Energiesteuern von jährlich 2,3 Milliarden Euro. Umweltverbände sowie die Opposition werfen Schwarz-Gelb Milliarden-Steuergeschenke für die Industrie und eine ungerechte Lastenteilung vor. Die Vorgaben für die Effizienzsteigerung seien viel zu lasch, die mit der Energiewende vereinbarten Einsparziele würden verfehlt. Die Industrie sprach dagegen von ehrgeizigen Zielen. Auch Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) wies die Kritik zurück. Es gehe um die Fortführung eines rot-grünen Vorhabens, sagte er.
Betriebe mit besonders hohem Stromverbrauch erhalten seit Einführung der Ökosteuer 1999 Vergünstigungen bei der Strom- und Energiesteuer, um sie im internationalen Wettbewerb nicht zu benachteiligen. Die Steuerermäßigung wurde von der EU-Kommission nur bis Ende 2012 gebilligt. Für eine Fortsetzung des Privilegs fordert Brüssel die Industrie zum Sparen auf.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass energieintensive Betriebe für Entlastungen bei der Stromsteuer ihren Verbrauch besser steuern und von 2013 bis 2015 zunächst jährlich 1,3 Prozent Energie einsparen müssen. 2016 sollen es 1,35 Prozent sein. 2017 werden die Ergebnisse bewertet und die Zielwerte bis 2022 festgelegt.
Jeder Betrieb muss bis 2015 ein Energiemanagement einführen. Die Steuerbegünstigung kann zudem ab 2016 nur dann genutzt werden, wenn die Wirtschaftszweige insgesamt die Vorgaben zur Reduzierung der Energieintensität ab dem Bezugsjahr 2013 schrittweise erreichen. dpa