Gesundheitsministerium verteidigt PID-Verordnung
Berlin (dpa) - Trotz parteiübergreifender Kritik hält das Bundesgesundheitsministerium an seinem Verordnungsentwurf für die Präimplantationsdiagnostik (PID) fest.
„Es gibt keinen Grund, jetzt an der Verordnung irgendwas zu ändern“, sagte ein Ministeriumssprecher. Er verwies auf die anstehenden Gespräche mit den Bundesländern und betonte, man befinde sich erst am Anfang des Verfahrens.
Schon vor einem Jahr hatte der Bundestag entschieden, dass Gentests an Embryonen in Ausnahmefällen zulässig sind. Die Einzelheiten regelt eine Rechtsverordnung, die aber noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Doch seit der Verordnungsentwurf in dieser Woche an die Länder verschickt wurde, wächst die Kritik. So beklagt der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), in der Tageszeitung „Die Welt“ (Freitag), die Verordnung sei „so formuliert, dass letztlich alle PIDs durchgeführt werden können, die nur verlangt werden“.
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Birgitt Bender stört sich daran, dass die Zahl der PID-Zentren, in denen ein solcher Eingriff erlaubt ist, nicht beschränkt werden soll. „Wenn es tatsächlich nur wenige PID-Fälle gibt, wie die PID-Befürworter behaupten, dann wären jene vielen Zentren überhaupt nicht ausgelastet und könnten mangels praktischer Erfahrungen nicht die erforderliche Qualität gewährleisten.“ Zu befürchten sei deshalb, dass es „einen starken Druck zur Ausweitung der PID-Anwendung gibt“. Dieser Annahme widersprach das Gesundheitsministerium. „Wir sehen diese Gefahr nicht“, betonte ein Sprecher.
Aus dem Bundestag gibt es mittlerweile auch Unterstützung für den Verordnungsentwurf. So sieht Wirtschaftsstaatssekretär Peter Hintze (CDU) darin die Möglichkeit, dass „schwer belasteten Eltern“ in der Nähe ihres Wohnorts geholfen wird. Die FDP-Abgeordnete Gabriele Molitor warnte die PID-Gegner davor, das im Vorjahr verabschiedete Gesetz durch die Hintertür ändern zu wollen. „Diejenigen, die heute die Verordnung kritisieren, sind diejenigen, die vergangenes Jahr in der Abstimmung klar unterlegen waren.“
Mit Hilfe der PID soll vermieden werden, dass bei der künstlichen Befruchtung schwere Erbkrankheiten weitergegeben werden. Die im Reagenzglas erzeugten Embryonen werden deshalb vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf mögliche Gendefekte untersucht. Zulässig ist ein solches Verfahren allerdings nur, wenn die elterlichen Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt sowie eine schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen - anderenfalls bleibt die PID verboten.