Zumeist kein Arbeitslosengeld Große regionale Unterschiede bei Hartz IV

Berlin (dpa) - Bei der Bedeutung von Hartz IV für Arbeitslose in Deutschland gibt es große regionale Unterschiede. Bundesweit wurden zwei von drei Erwerbslosen (66,2 Prozent) im vergangenen Jahr im Hartz-IV-System betreut, bekamen also Grundsicherung.

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Nur ein Drittel (33,8 Prozent) wurde von den Agenturen für Arbeit im Bereich der Arbeitslosenversicherung betreut und bekamen Arbeitslosengeld I. Auf eine entsprechende Statistik der Bundesagentur für Arbeit machte die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann aufmerksam.

Den niedrigsten Anteil von Erwerbslosen im Hartz-System hatten Bayern mit 47,7 und Baden-Württemberg mit 54,8 Prozent, den höchsten hatte Bremen mit 78,1 Prozent. Hartz IV spielt auch in anderen Ländern die weitaus größte Rolle: in Berlin mit 74,6 Prozent, in Sachsen-Anhalt mit 72,2 Prozent, in Nordrhein-Westfalen mit 71,7 Prozent, in Brandenburg mit 70,2 Prozent und im Saarland mit 70,1 Prozent. In den anderen Ländern lag der Anteil im Vergleich zum Arbeitslosengeld I zwischen 60,3 Prozent (Rheinland-Pfalz) und 69,5 Prozent (Sachsen). In Ostdeutschland insgesamt waren 70,6 Prozent der Arbeitslosen im Hartz-System, im Westen 64,8 Prozent.

Zimmermann forderte, es müsse wieder von der Ausnahme zur Regel werden, dass die Arbeitslosenversicherung greife. „Die gute Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit sollte Anlass für die Bundesregierung sein, die Arbeitslosenversicherung zu stärken und auszubauen“, forderte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Die geplante Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Punkte auf 2,5 Prozent zum Jahreswechsel sei lediglich ein Geschenk an Unternehmen. Beschäftigte würden nur marginal entlastet. „Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würde es sich mehr lohnen, wenn die Leistungen und der Zugang zur Arbeitslosenversicherung verbessert würden.“

So müssten die Hürden beim Zugang zum Arbeitslosengeld I gesenkt werden. Dafür verlangte Zimmermann die Ausdehnung der sogenannten Rahmenfrist von derzeit 24 Monaten auf 36 Monate. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld solle bereits nach 4 Monaten Beitragszeit entstehen. Die Koalition hatte sich auf einen leichteren Zugang verständigt, allerdings in geringem Rahmen. Arbeitslose sollen demnach künftig innerhalb von 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge eingezahlt haben müssen.