Hauchdünne Mehrheit im Ethikrat für Embryonentests
Berlin (dpa) - Gut eine Woche vor einer großen Bundestagsdebatte über Gentests an Embryonen hat der Ethikrat den Abgeordneten keine eindeutige Empfehlung gegeben, die Befürworter aber knapp gestärkt.
13 Mitglieder sprachen sich am Dienstag in Berlin für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) bei Embryonen aus dem Reagenzglas aus. 11 Ratsmitglieder sind gegen die umstrittene Methode. Ein Ratsmitglied enthielt sich. Eines gab ein Sondervotum ab.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) meinte, das kontroverse Stimmungsbild zeige die Notwendigkeit der geplanten offene Diskussion ohne Fraktionszwang im Parlament. Bei der PID werden Embryonen aus dem Reagenzglas auf Erbkrankheiten getestet.
„Wir sind der festen Überzeugung, dass die PID nicht nur begrenzt werden sollte, sondern auch begrenzt werden kann“, sagte die Ratsvizechefin Christiane Woopen für die Befürworter. „Bei einem Verbot (...) stünden Paare nur vor der Wahl, auf ein eigenes Kind zu verzichten oder eine Schwangerschaft zu wagen.“ Auch nach Embryo-Untersuchungen im Mutterleib seien Schwangerschaftsabbrüche erlaubt - mehr Schutz für Embryonen im Reagenzglas sei widersprüchlich.
Der frühere Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Wolfgang Huber, entgegnete als Verfechter eines PID-Verbots, mit der Methode dürfe menschliches Leben aufgrund unerwünschter Eigenschaften verworfen werden. „Mit der PID verbindet sich ein selektiver Blick.“ Er meinte: „Mit ihr würde der Schutz in vitro hergestellter Embryonen (...) infrage gestellt.“ Embryonen erst gezielt zu erzeugen, um sie dann zu verwerfen, sei unethisch. Niemand wisse, wie mit überzähligen Embryonen umzugehen wäre. Letztlich würde eine Zulassung der PID der Integration Behinderter zuwiderlaufen.
Auch der Bundestag ist gespalten. Kommende Woche (17. März) berät das Parlament erstmals über drei Gesetzentwürfe: für ein Verbot ohne Ausnahmen, für ein Verbot mit wenigen Ausnahmen und für eine begrenzte Zulassung. Im Juni soll entschieden werden.
Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn zeigte sich enttäuscht von der Stellungnahme des Rats aus Medizinern, Naturwissenschaftlern, Juristen, Philosophen und Theologen. „Es stellt sich einmal mehr die Frage, wozu es einen Ethikrat braucht“, sagte der Anhänger eines kompletten Verbots der „Rheinischen Post“. Seine FDP-Kollegin Ulrike Flach verteidigte den Rat. „Es gibt keine vereinheitlichte Ethik“, sagte die Anhängerin einer Zulassung der dpa. Der Sprecher der Arbeitsgruppe Fortpflanzungsmedizin des Rats, Wolf-Michael Catenhusen, meinte, die Stellungnahme sei hilfreich - Positionen seien überprüft, Aspekte präzisiert worden.
Die Befürworter im Ethikrat wünschen sich strikte Bedingungen. So müssten Eltern eine Anlage haben, die bei Vererbung zu schwerer Krankheit oder Behinderung führen und bei vorgeburtlicher Diagnose einen Schwangerschaftsabbruch nach sich ziehen würde. Infrage komme die Methode auch, wenn es nach Fehlgeburten das Risiko nicht lebensfähiger Embryonen gebe. Ausgeschlossen werden soll die PID zur Geschlechtsbestimmung, zur Vermeidung von Störungen wegen höheren Alters der Mutter, zur Vermeidung späteren Leidens.
Derzeit darf die PID in Deutschland angewandt werden, nachdem der Bundesgerichtshof entsprechend entschieden hatte. Bis dahin war allgemeine Auffassung, dass solche Gentests nicht erlaubt sind, auch wenn sie nicht im Gesetz zum Schutz von Embryonen erwähnt werden.