Krankenkassen lassen säumige Zahler pfänden
Berlin (dpa) - Hunderttausenden gesetzlich Krankenversicherten droht die Pfändung, weil sie ihren Zusatzbeitrag nicht bezahlt haben. Kassen wie die DAK haben dazu die Daten säumiger Kunden an die zuständigen Hauptzollämter weitergegeben.
Sie sollen die seit Monaten fälligen Außenstände eintreiben und in einem letzten Schritt notfalls Gehälter oder Renten pfänden, nachdem andere Versuche fehlgeschlagen sind.
Allein bei der DAK haben 220 000 Mitglieder den Zusatzbeitrag von acht Euro im Monat noch nicht gezahlt. Dies seien etwa 5 Prozent aller 4,5 Millionen DAK-Kunden, sagte ein Sprecher am Dienstag in Hamburg. Er bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung. Zum Umfang der ausstehenden Beträge konnten keine konkreten Angaben gemacht werden.
Die Kassen hätten keine Wahl, hieß es. Sie müssten dafür sorgen, dass alle Mitglieder den Zusatzbeitrag zahlen. Die Betroffenen seien zunächst telefonisch und dann schriftlich auf ihre Zahlungspflicht hingewiesen worden, betonte der DAK-Sprecher. „Als letzter Schritt bleibt nur die Möglichkeit, die Hauptzollämter einzuschalten.“
Die Pfändung sei die letzte Maßnahme nach einer langen Abfolge von Schritten: „Keiner schaltet gerne das Hauptzollamt ein.“ Auch vor einer Pfändung werde es nochmals Zahlungserinnerungen und die Aufforderung geben, den ausstehenden Betrag zu überweisen. Die DAK erhebt seit 1. Februar 2010 den Zusatzbeitrag.
Eine Pfändung von Gehalt oder Rente ist als letzte Konsequenz bei ausstehenden Kassenbeträgen im Sozialgesetzbuch geregelt. Dies ist seit Jahrzehnten so Praxis und keine Besonderheit seit Einführung von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Angaben zur Gesamtzahl betroffener Kassen und zum Ausmaß lagen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen nicht vor.
Bei der BKK Novitas, die inzwischen keinen Zusatzbeitrag mehr erhebt, fehle noch von etwa fünf Prozent der 435 000 Versicherten die Zahlung aus dem Jahr 2010, sagte ein Sprecher. Über einzelne Maßnahmen sei noch nicht entschieden worden: „Wir fahren aber nicht mit dem Rasenmäher durch die Gegend.“
Die Hauptzollämter sind unter anderem für das Eintreiben von Forderungen zuständig, die von Schuldnern nicht freiwillig an „Körperschaften öffentlichen Rechts“ wie gesetzliche Krankenkassen bezahlt werden. Dazu gehört auch eine Pfändung.
Etwas mehr als ein Dutzend der rund 150 Krankenkassen haben seit dem vergangenem Jahr Zusatzbeiträge erhoben. Zumeist liegt er bei acht Euro je Mitglied und Monat, in Einzelfällen auch darüber. Beim Beitragssatz unterscheiden sich die Kassen seit Einführung des Gesundheitsfonds nicht mehr. Er liegt einheitlich bei 15,5 Prozent.