Und weil sie ihr gemeinsames Leben rechtlich abgesichert haben wollen.
Trotzdem gibt es in Deutschland — auch zehn Jahre nach der Einführung der sogenannten eingetragenen Lebenspartnerschaft — noch gravierende Unterschiede zu einer „normalen“ Ehe. Etwa im Einkommenssteuerrecht (Ehegattensplitting) oder bei Adoptionen.
In einer Ehe können beide Partner das Kind gemeinsam adoptieren, in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft rein rechtlich nur einer der beiden. Das Renten-Urteil der EU-Richter ist daher nicht nur ein längst überfälliger Schritt zur Gleichberechtigung, sondern auch ein wichtiger Anstoß, homosexuellen Liebespaaren in Deutschland die Möglichkeit zu geben, richtig zu heiraten.