Wer bei Tempo 50 nur zwei Sekunden lang eine SMS lese, sei 30 Meter im Blindflug unterwegs, sagte Jäger laut einer Mitteilung. Auch die Formulierungen müssten dringend überarbeitet werden.
Laut Verkehrsordnung ist die Benutzung von Handys bei ausgeschaltetem Motor erlaubt. Neuerungen wie Start-Stopp-Automatik sowie Elektroantrieb würden noch nicht berücksichtigt und sorgten für Lücken in der Gesetzesanwendung, die „nicht länger hinnehmbar“ seien, sagte Jäger. Die Begriffe „Smartphone“ und „Tablet“ müssten ebenfalls in den Text aufgenommen werden. Über das Thema hatte zunächst das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet.
Für die NRW-Polizei ist das Handy am Steuer seit längerem ein Schwerpunkt bei der Verkehrsunfallbekämpfung. Mehr als 147 000 Handy-Sünder erwischten die Beamten im vergangenen Jahr. 339 Smartphones wurden bei schweren Verkehrsunfällen sichergestellt, weil der Verdacht bestand, dass sich die Fahrer dadurch hatten ablenken lassen. (dpa)