Irrtum vom Fiskus: Steuer-ID-Nummern falsch vergeben
Berlin (dpa) - Sie soll einzigartig und unverwechselbar sein - die 2007 eingeführte Steuer-Identifikationsnummer. Doch für viele Bürger war das nicht der Fall.
Sie erhielten gleich zwei ID-Nummern oder mussten sie sich mit anderen teilen, wie aus einer am Donnerstag bekanntgewordenen Übersicht des Bundesfinanzministeriums sowie eines Fachdienstes hervorgeht.
Bis Anfang Dezember 2013 gab es nach Ministeriumsangaben in 164 451 Fällen Hinweise auf eine mögliche Mehrfachvergabe. Das zuständige Bundeszentralamt für Steuern sei dem nachgegangen und habe bereits 106 029 Fälle erledigt. Etwa 14 000 seien noch unbearbeitet.
„Der Bundesregierung ist bekannt, dass es Sachverhalte gibt, in denen einer Person mehrere Steueridentifikationsnummern zugewiesen wurden“, heißt es in einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion, die der dpa vorliegt und über die die „Süddeutsche Zeitung“ zuvor berichtete: „Beispielsweise wird bei der Rückkehr nach einem Auslandsaufenthalt von den Meldebehörden häufig eine neue Steueridentifikationsummer angefordert.“
Seit die aus den 1920er Jahren stammende Karton-Lohnsteuerkarte ausgedient hat, müssen Arbeitgeber Merkmale wie die Steuerklasse elektronisch abfragen. Hierzu werden die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers benötigt. Sie wird für mehr als 80 Millionen Bürger vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Die ID-Nummer bleibt ein Leben lang gültig. Sie ist nötig, um elektronische Geschäftsprozesse einzuführen.
Nach Angaben des Fachblattes „Steuerberater intern“ wurde auch von einem Fall berichtet, bei dem zwei Personen mit ähnlichem Namen und gleichem Geburtsdatum dieselbe Identifikationsnummer erhalten hätten. Das Zentralamt habe dazu auf Anfrage mitgeteilt: „Bedauerlicherweise kommt es in seltenen Ausnahmefällen dazu, dass zwei verschiedenen Personen dieselbe Steueridentifikationsnummer zugeordnet wird.“ Bisher seien etwa 1 300 derartige Fälle bekannt. Diese seien durch manuelle Eingabefehler zu erklären.
Das Amt habe zwar darauf verwiesen, dass dies nur „einem Anteil von deutlich unter 1 Promille der bisher zugeordneten Steueridentifikationsnummern“ entspreche. Die Dunkelziffer könnte aus Sicht des Fachblattes aber durchaus höher sein. Fälle der doppelten Vergabe fielen nämlich nur auf, wenn dies zu unmittelbaren Nachteilen für Betroffene führten: „Niemand weiß, wie viele Doubletten produziert wurden.“