Islam-Begräbnis für Attentäter zweifelhaft

Erlangen (dpa) - Den mutmaßlich islamistischen Attentätern von Würzburg und Ansbach könnte nach Einschätzung des Zentralrats der Muslime in Deutschland eine Beerdigung auf einem islamischen Friedhof verwehrt bleiben.

Foto: dpa

Da es einen solchen Fall in Bayern bisher nicht gegeben habe, sei derzeit noch unklar, wie sich die muslimischen Gemeinden verhalten werden, sagte Mohamed Abu El Qomsan, Bayern-Beauftragter des Zentralrats der Muslime der Deutschen Presse-Agentur.

„Sollte aber an islamische Gemeinden in Bayern die Bitte herangetragen werden, einen Selbstmordattentäter zu beerdigen, dann wird es bei den Vorständen sicherlich eine große Diskussion darüber geben“, ist Abu El Qomsan überzeugt. Er selbst sei der Auffassung, dass Attentätern sowohl ein Begräbnis auf einem islamischen Friedhof als auch eine islamische Zeremonie verweigert werden sollte. In solchen Fälle bleibe den Angehörigen nur die Möglichkeit, den Toten auf einem öffentlichen Friedhof beizusetzen.

Vor zwei Wochen hatte ein 17-jähriger Flüchtling in einem Regionalzug bei Würzburg mehrere Menschen mit einer Axt und einem Messer schwer verletzt und war anschließend von Polizisten erschossen worden. In Ansbach hatte vor einer Woche ein 27 Jahre alter Syrer in der Nähe eines Musikfestes eine Bombe gezündet und war dabei ums Leben gekommen. 15 Menschen wurden bei dem Anschlag verletzt.

Wann es in beiden Fällen zu einer Bestattung kommen könnte, war zunächst noch unklar. Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sagte lediglich, die Leichen der beiden jungen Männer seien von den Ermittlern noch nicht freigegeben. Wann dies der Fall sein werde, konnte sie nicht sagen.

Das Landratsamt Würzburg beschäftigt sich dennoch bereits grundsätzlich mit dem Thema. Derzeit müsse geklärt werden, was mit den sterblichen Überresten des 17 Jahre alten Flüchtlings geschehen könnte, sobald diese freigegeben sind. „Wo und nach welchen Kriterien wird er bestattet und wer übernimmt die Kosten dafür?“, nannte eine Behördensprecherin die Fragen, die dann zu klären seien.

Möglicherweise gebe es auch eine Familie, die den Leichnam in das Heimatland des Jugendlichen zurückholen wolle. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse sich voraussichtlich das Landratsamt um eine Bestattung kümmern.

Zwei mutmaßliche Angehörige des Würzburger Attentäters hatten sich bei der deutschen Botschaft in Kabul gemeldet und eine Überführung der Leiche nach Afghanistan beantragt. Dies sagte der leitende Würzburger Oberstaatsanwalt Bardo Backert in der vergangenen Woche. Der 17-Jährige galt zunächst als Afghane. Später wurden an seiner Nationalität jedoch Zweifel laut.

Zum Fall des Bombenattentäters von Ansbach konnte eine Sprecherin der Stadt zunächst nichts zu Überlegungen zu einer Bestattung sagen.