Kabinett beschließt Verteilung der Fluthilfen

Berlin (dpa) - Die schwarz-gelbe Koalition hat die Weichen für eine rasche Auszahlung der Milliarden-Hilfen an Opfer des Juni-Hochwassers gestellt.

Das Kabinett beschloss die Verordnung zu dem bis zu acht Milliarden Euro schweren Aufbauhilfefonds, mit der die Verteilung und Verwendung der Gelder geregelt wird.

Der Bundesrat soll an diesem Freitag in einer Sondersitzung den Rahmen abschließend beraten. Nach den Soforthilfen können dann noch im August Fondsgelder fließen.

Sachsen-Anhalt wird der mit Abstand größte Nutznießer der Milliarden-Hilfen aus dem gemeinsamen Fluthilfefonds von Bund und Ländern sein. Von der Auszahlung der ersten Raten von zunächst insgesamt rund 3,25 Milliarden Euro entfallen auf Basis vorläufiger Schadensmeldungen 40,4 Prozent auf Sachsen-Anhalt. Es folgen Sachsen mit 28,78 Prozent sowie Bayern mit 19,57 Prozent. Berücksichtigt werden muss aber noch die Verrechnung der Anteile des Bundes an den bereits geflossenen Soforthilfen.

Der Bund finanziert den Fonds vor und erhöht entsprechend seine Neuverschuldung. Die Kosten zur Beseitigung der Flutschäden an seiner Infrastruktur - etwa an Autobahnen, Bundesfernstraßen und dem Bahnnetz - schultert der Bund aber allein. Damit reduziert sich die zwischen Bund und Ländern aufzuteilende Summe auf 6,5 Milliarden.

Geplant ist eine stufenweise Auszahlung. Der Bund begründet dies damit, dass die endgültige Schadenssumme noch nicht feststehe. Daher sollen zunächst 50 Prozent bereitgestellt werden, die restlichen 30 beziehungsweise 20 Prozent sollen später verteilt werden. Der Schlüssel der ersten Auszahlungen ergebe sich aus den vorliegenden Meldungen der Länder für den Antrag Deutschlands auf EU-Hilfen.

Schäden, die nur aufgrund von Starkregen entstanden sind, können der Vorlage zufolge nicht durch den Hilfsfonds ersetzt werden. Die Länder hätten dazu keine gemeinsame Haltung gefunden, heißt es. Für individuelle Schäden von Privathaushalten oder Unternehmen könnten Leistungen bis zur Höhe von 80 Prozent des Schadens gewährt werden. Geschädigte müssten daher in der Regel einen Eigenanteil von 20 Prozent tragen. Es sei denn, dieser Eigenanteil werde durch Dritte geschultert - vor allem durch Versicherungen: „Diese Regelung soll die Bereitschaft, verstärkt Versicherungen abzuschließen, nachhaltig fördern.“ Für begründete Härten sei eine Einzelfallregelung möglich.