Kauder und Oppermann für Verschärfung des Sexualstrafrechts
Berlin (dpa) - Der Grundsatz „Nein ist Nein“ soll nach dem Willen der Fraktionsspitzen von Union und SPD bei der geplanten Reform des Sexualstrafrechts stärker verankert werden.
Wie die „Bild am Sonntag“ aus Kreisen des Justizministeriums erfuhr, soll Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auch „offen für weitere Verschärfungen des Gesetzentwurfes“ sein.
Nach der ersten Lesung der Maas-Pläne im Bundestag am Donnerstag sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) der Zeitung: „Die Vorschläge der Frauen in der Union für eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts sind absolut richtig.“ Die Neuregelung zur Bestrafung von Vergewaltigern müsse dem Grundsatz folgen: Ein Nein ist ein Nein. Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann sagte: „Mich persönlich hat die Diskussion überzeugt, dass es nur eine Regelung gibt, die die sexuelle Selbstbestimmung umfassend schützt: Nein heißt nein. Das ist nicht sehr schwer zu verstehen.“
Maas hatte in der Bundestagsdebatte gesagt, es gelte offenkundige Lücken im Sexualstrafrecht schnell zu schließen. Sein Gesetzentwurf stellt sexuelle Übergriffe unter bestimmten Bedingungen auch dann unter Strafe, wenn sich Opfer nicht massiv wehren oder wehren können. Bereits aufdringliches Begrapschen könne für Opfer drastische psychische Folgen haben, sagte die Unions-Rechtsexpertin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). Auch SPD-Fraktionsvize Eva Högl warb für eine Aufnahme des Grundsatzes, dass ein klares „Nein“ für eine Bestrafung von Tätern reichen soll.
Maas kündigte für den Herbst Ergebnisse einer Expertenkommision an, die das gesamte Sexualstrafrecht überarbeiten soll. Dann wolle er etwa auch Diskussionen über so genannte Grapscherfälle „positiv begleiten“. Die Linke-Rechtsexpertin Halina Wawzyniak kritisierte die geplanten Änderungen als unzureichend. Für Nachbesserungen hat sich auch der Bundesrat starkgemacht. Die Verschärfungen werden im Licht der Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht in Köln und anderen Städten diskutiert. Die Reform war bereits zuvor angestoßen worden.
Bundesweit werden pro Jahr rund 8000 Vergewaltigungen angezeigt. Experten schätzen, dass nur jedes zehnte Opfer zur Polizei geht. Und nur etwa jeder zehnte Verdächtige wird verurteilt. Feministinnen, Rechtsanwältinnen, Betroffenenverbände und Abgeordnete verschiedener Parteien kritisieren, es gelte - bis auf Ausnahmefälle - weiterhin der Grundsatz, dass sich das Opfer physisch zur Wehr setzen oder eine etwaige Fluchtmöglichkeit nutzen müsse. Manchen Juristen geht aber schon der vorliegende Entwurf zu weit - es könne leicht zu falschen Beschuldigungen kommen.