Keine Entscheidung im Streit um Wellness für NPD-Chef

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof wird voraussichtlich erst im Dezember über die Klage des NPD-Vorsitzenden Udo Voigt gegen ein Hausverbot in einem Wellnesshotel entscheiden.

„Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind außerordentlich schwierig“, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag in der mündlichen Verhandlung. Ein Hotel in Bad Saarow (Brandenburg) hatte dem 59-Jährigen Hausverbot erteilt.

Voigts politische Gesinnung sei unvereinbar mit dem Ziel, jedem Gast ein „exzellentes Wohlfühlerlebnis“ zu bieten, argumentierte der Hotelbetreiber. Der Rechtsextremist, der nicht selbst vor dem BGH erschien, fühlte sich deshalb diskriminiert. Die Vorinstanzen hatten jeweils dem Hotelier recht gegeben.

„Ich habe heute mehr Fragen als mögliche Antworten“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger zu Beginn der Verhandlung. Problematisch sei zunächst, ob ein Hotel - ähnlich wie ein Flughafen oder Stadion - für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sei. In diesem Fall wäre für die Erteilung eines Hausverbots ein „sachlicher Grund“ erforderlich.

Dann sei fraglich, ob die rechtsextremen politischen Überzeugungen Voigts einen „sachlichen Grund“ für ein Hausverbot darstellten - selbst wenn es keine Anzeichen dafür gebe, dass der NPD-Chef seinen Urlaub zur Agitation nutze. „Andererseits kann man sich vorstellen, dass allein die Anwesenheit des Klägers schon andere Leute provozieren kann“, führte der Vorsitzende Richter aus. Möglicherweise gebe es auch eine Art Kompromiss: Selbst wenn das Hausverbot rechtswidrig wäre, sei das Hotel nicht automatisch verpflichtet, dem NPD-Chef ein Zimmer anzubieten.

Voigts Anwalt, der mehrfach betonte, dass er mit der politischen Gesinnung seines Mandanten nichts gemein habe, trat dem entgegen. Wenn schon die Möglichkeit, dass andere Gäste sich gestört fühlten, ausreiche, würden die Gründe für einen Ausschluss „uferlos“. Der Anwalt des Hotels betonte hingegen die unternehmerische Freiheit des Hotelbetreibers. „Er haftet dafür, ob Gäste kommen oder fernbleiben.“ Der BGH will seine Entscheidung am 16. Dezember verkünden.

Der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Brandenburg (Dehoga), Mario Kade, betonte, Gastronomen seien nicht verpflichtet, jeden Gast zu nehmen. „Danach entscheidet er, wen er bedient und wen nicht.“ Derzeit werde vom Bündnis „Tolerantes Brandenburg“ ein Leitfaden erstellt, mit dessen Hilfe Gastwirte lernen sollen, politisch einschlägige Gäste besser zu erkennen. „Generell sollen extreme Bewegungen in unseren toleranten Häusern keinen Platz finden“, sagte Kade. Das gelte für Rechts- wie Linksextremisten.