Ministerpräsident für einen Tag Kemmerich kassiert 93.000 Euro Gehalt und Übergangsgeld
Erfurt · Auch wenn Ministerpräsident Thomas Kemmerich nur kurz im Amt bleiben würde, der Posten wird sich auch dann schon für den FDP-Politiker bezahlt gemacht haben.
Dem FDP-Politiker Thomas Kemmerich stehen nach seiner umstrittenen Wahl zum Thüringer Ministerpräsidenten einem Medienbericht zufolge allein durch seinen Amtsantritt mindestens 93.000 Euro an Gehalt und Übergangsgeld zu. Wie Berechnungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Freitagsausgaben) ergaben, erhöht sich diese Summe mit jedem weiteren angebrochenem Monat im Amt.
Wie das RND unter Berufung auf einen Sprecher des Finanzministeriums in Erfurt berichtet, erhält Kemmerich allein durch seine Wahl am Mittwoch für den Februar seine vollen Bezüge als Ministerpräsident. Das Grundgehalt liegt demnach in Thüringen bei 16.617,74 Euro brutto im Monat, hinzu kommen eine Dienstaufwandsentschädigung von 766 Euro und ein Familienzuschlag in Höhe von 153 Euro.
Zusätzlich habe sich Kemmerich den Anspruch auf ein Übergangsgeld erworben, berichtete das RND unter Berufung auf das Thüringer Ministergesetz. Das Übergangsgeld werde ihm ab dem ersten Monat nach dem Ausscheiden aus dem Amt gewährt und mindestens sechs, maximal aber zwölf Monate gezahlt. Laut dem Gesetz umfasst es in den ersten drei Monaten das volle Gehalt einschließlich Familienzuschlag. Danach wird laut RND nur noch die Hälfte gezahlt.
Kemmerich erhalte somit in den ersten drei Monaten 50.312,22 Euro an Übergangsgeld und für die Monate vier bis sechs noch einmal 25.156,11 Euro. Das seien insgesamt 75.468,33 Euro. Für jeden Monat, den der FDP-Politiker weiter kommissarisch im Amt bleiben würde, erhielte er weiter seine normalen Amtsbezüge. Einen Anspruch auf Ruhegeld habe Kemmerich dagegen nicht erworben.
Kemmerich war am Mittwoch im Thüringer Landtag mit den Stimmen von CDU und AfD zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Das löste heftige Kritik quer durch alle politischen Lager aus. Am Donnerstag kündigte Kemmerich an, sich von seinem Amt wieder zurückzuziehen und die Auflösung des Landtags zu beantragen, um Neuwahlen zu ermöglichen.