Kölner Silvesternacht: Erstmals muss ein Täter ins Gefängnis

Köln (dpa) - Erstmals ist ein Täter aus der Kölner Silvesternacht zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Ein 21 Jahre alter Algerier bekam vor dem Amtsgericht Köln eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für einen räuberischen Diebstahl.

Kölner Silvesternacht: Erstmals muss ein Täter ins Gefängnis
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„Er hat Gewalt angewandt, und das wiegt natürlich schwerer“, sagte ein Gerichtssprecher.

Das Schöffengericht befand ihn für schuldig, in der Silvesternacht auf dem Bahnhofsvorplatz einem Mann das Portemonnaie aus der Gesäßtasche gezogen zu haben. Als der Mann das bemerkte, hielt er den Dieb fest, der ihm daraufhin einen Stoß versetzte. Zwei andere Passanten griffen ein, und es kam zu einem Handgemenge. Dabei attackierte der 21-Jährige die Passanten.

Das Gericht entschied sich auch deshalb gegen eine Bewährungsstrafe, weil es keine positive Sozialprognose erkennen konnte. Der Mann war erst im November 2015 nach Deutschland eingereist.

In der Silvesternacht war es in Köln massenhaft zu Straftaten gekommen. Entsetzen hatten vor allem die sexuellen Übergriffe auf Frauen ausgelöst. Am 6. Mai soll erstmals ein solcher Fall verhandelt werden, es geht dabei um versuchte sexuelle Nötigung. Ein 26-jähriger Algerier ist angeklagt, zusammen mit anderen Männern eine Frau umstellt und begrapscht zu haben.