Patientenschützer kritisieren geplantes Anti-Korruptionsgesetz

Berlin (dpa) - Der Vorstandsvorsitzende der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), Ingo Kailuweit, hat die Einigung der großen Koalition über ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen grundsätzlich begrüßt.

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Kailuweit sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Der Bundesgerichtshof hat von der Politik vor nunmehr fast vier Jahren eine rechtliche Klarstellung gefordert. Die Bundesregierung hat dieses Thema vor über einem Jahr aufgegriffen. Insofern wird es allerhöchste Zeit für das Anti-Korruptionsgesetz.“

Nach dem Gesetz von Justizminister Heiko Maas (SPD) sollen künftig Bestechung und Bestechlichkeit in den Heilberufen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können, in besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren. Der Bundesgerichtshof hatte 2012 kritisiert, dass niedergelassene Ärzte durch die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht wegen Korruption belangt werden können.

Der Bundestag will das Gesetz nun doch heute (gegen 15.00 Uhr) verabschieden. Nachdem sich die Rechtspolitiker der Koalition schon vor einigen Wochen auf einen Kompromiss verständigt hatten, gab es bei den Gesundheitspolitikern der SPD noch bis zuletzt Bedenken. Sie sahen den Patientenschutz zu wenig berücksichtigt, gaben am Mittwoch dann aber doch grünes Licht für das Gesetz.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte jedoch: „Was zum Schutz der Patienten gedacht war, entpuppt sich jetzt als Wettbewerbsstärkungsgesetz für Pharmaunternehmen, Ärzte und Apotheker. Patienten müssen weiter fürchten, korruptem Verhalten ausgeliefert zu sein“, sagte Brysch der dpa. Auch das Problem der umstrittenen Anwendungsbeobachtungen von Medikamenten an Patienten „fasst der Gesetzgeber nicht an. So werden weiterhin ungefragt 1,7 Millionen Patienten jährlich mit fragwürdigen Studien überzogen. Transparenz sieht anders aus.“

Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink kritisierte, nach monatelangem Streit der Koalitionäre würden dem Gesetzentwurf „auf den letzten Metern noch die Zähne gezogen. Im Ergebnis bleibt der Schutz der Patientinnen und Patienten vor interessengeleiteten Empfehlungen von Ärzten und Apothekern auf der Strecke.“

KKH-Chef Kailuweit sagte: „Es ist in Ordnung, Verstöße gegen berufsrechtliche Pflichten nicht ins Gesetz aufzunehmen, denn das dient der Rechtssicherheit.“ Schließlich sei das Berufsrecht nicht in allen Bundesländern identisch und gelte auch längst nicht für alle Leistungserbringer. „Insofern können wir mit dem vorliegenden Entwurf sehr gut leben.“ Unterm Strich seien bei Bestechung und Bestechlichkeit vor allem die Patienten die Leidtragenden. „Jeder verhinderte Korruptionsfall dient somit dem Wohl des Patienten.“