Ermittlungen eingestellt Drogen-Ermittlungen gegen Volker Beck eingestellt

Berlin (dpa) - Gut sechs Wochen nach dem Drogenfund bei ihm kann der Grünen-Politiker Volker Beck aufatmen: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen geringer Schuld eingestellt.

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„Mein Verhalten war falsch, und es war dumm“, sagte der Bundestagsabgeordnete, der eine Strafe von 7000 Euro zahlen musste. „Das tut mir leid.“

Die Berliner Polizei hatte am 1. März in einem Kneipenviertel 0,6 Gramm einer „betäubungsmittelverdächtigen Substanz“ bei dem 55-Jährigen gefunden - nach dpa-Informationen war es Crystal Meth, ein gefährliches synthetisches Rauschgift mit aufputschender Wirkung. Der Bundestag hob Becks Immunität auf, so dass offiziell ermittelt werden konnte. Er trat von seinen Ämtern in der Fraktion zurück, behielt aber sein Bundestagsmandat.

Zu seiner politischen Zukunft äußerte sich Beck am Mittwoch nicht: Er werde jetzt erst einmal mit seiner Fraktion und seiner Partei reden. Aus Becks Umfeld hieß es, er strebe nicht an, wieder innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion zu werden. Ob er wieder religionspolitischer Sprecher werde, müsse die Grünen-Fraktion entscheiden, sagte ein Vertrauter. „Volker Beck will sein Mandat behalten und darüber freue ich mich auch“, sagte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter. Einen moralischen Schaden für die Partei sehe er nicht: „Ich glaube nicht, dass da irgendwie im Zusammenhang gesehen wird.“

Die vergangenen Wochen hätten ihm gezeigt, dass die ihm nahestehenden Menschen und seine Gesundheit ihm wichtig seien, sagte Beck. „Dem will ich gerecht werden.“ Sein Arzt rate ihm, die Arbeit „allenfalls stundenweise“ wieder aufzunehmen. Mit seiner viel zitierten Aussage, er habe sich schon immer für eine liberale Drogenpolitik eingesetzt, habe er sich nicht über das Gesetz stellen wollen, betonte Beck in seinem kurzen Statement. Er habe damit auch nicht Drogenkonsum verharmlosen wollen.

Über die Ermittlungen will Beck sich nicht weiter öffentlich äußern. Auch für Bundestagsabgeordnete gelte das Recht zu schweigen und das Recht auf Privatsphäre, sagte Beck.