Kohl zieht Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss zurück

Köln (dpa) - Altkanzler Helmut Kohl hat seine Beschwerde gegen einen Beschluss des Kölner Landgerichts zurückgenommen. Kohl hatte versucht, die Veröffentlichung des umstrittenen Buches „Vermächtnis.

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Die Kohl-Protokolle“ per Einstweiliger Verfügung zu verhindern.

Das Landgericht hatte Kohls Antrag abgelehnt, woraufhin der 84-Jährige sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Köln einlegte. Doch nach einem rechtlichen Hinweis des OLG habe Kohl die Beschwerde am Freitag zurückgenommen, sagte ein Sprecher. Die Kammer habe klargemacht, dass sie wohl keine Aussicht auf Erfolg habe (AZ: 6 U 146/14 und 6 U 147/14).

Kohls Verfahrensgegner waren sein ehemaliger Ghostwriter, der Autor Heribert Schwan, und die Verlagsgruppe Random House, zu der der Heyne-Verlag gehört. Kohl wollte Schwan verbieten lassen, die Tonbandaufnahmen seiner Gespräche mit ihm zu nutzen. Dem Verlag sollte nach dem Willen von Kohl die Vervielfältigung, Veröffentlichung und Verbreitung des Buches untersagt werden.

Mit beiden Anträgen war der Altkanzler beim Landgericht gescheitert. Nach Ansicht der Richter war Kohls Beschwerde zu allgemein gefasst. So habe er das ganze Buch verbieten wollen, anstatt konkrete Passagen zu benennen. Eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes sei nicht festzustellen.

Schwan hatte Kohl 2001 und 2002 mehr als 600 Stunden lang befragt und die Gespräche aufgenommen. Ziel war die Veröffentlichung von Kohls Memoiren, von denen drei Bände erschienen - danach wurde die Zusammenarbeit beendet. Der Altkanzler verlangte die Herausgabe der Bänder und bekam nach einer Klage vor dem OLG Köln im Sommer 2014 recht.