Länder fordern von Bahr Nachbesserungen bei Ärztegesetz
Berlin (dpa) - Die Bundesländer dringen auf deutliche Änderungen an den Regierungsplänen für eine bessere Medizin-Versorgung in Deutschland.
„Wir begrüßen den Gesetzentwurf, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf“, sagte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Hessens Sozialminister Stefan Grüttner (CDU), der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. „In einigen Punkten hätten die geplanten Regelungen erhebliche Fehlwirkungen zur Folge.“
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) am 3. August beschlossen - nach den parlamentarischen Beratungen soll das Gesetz am 1. Januar in Kraft treten. Ärzte, die sich in Gebieten mit Medizinermangel niederlassen, sollen mehr Geld verdienen können. Zudem setzt die Koalition mit dem Entwurf an vielen Details im Regelungsgestrüpp für die Ärzte an.
Grüttner kritisierte: „Bei der erwünschten Regionalisierung bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen zurück.“ Einzelne Länder sollten von geplanten bundeseinheitlichen Vorgaben bei Zuschlägen für Ärzte in Mangelregionen abweichen können, forderte er. „Es gibt regionale Unterschiede, und einzelne ambulante Angebote haben sich in bestimmten Ländern bewährt.“ Wenn Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Länderebene befolgt werden müssen, sei dies „das Gegenteil von Regionalisierung“.
Zudem kritisierte der Minister die Regelungen für die geplante stärkere ambulante Versorgung von komplexen Krankheiten durch spezialisierte Ärzte. „Zum Beispiel bei Krebserkrankungen, Anfallsleiden, AIDS oder Multipler Sklerose sollen praktisch alle Patienten auch von den Kliniken ambulant versorgt werden können.“ Für ambulante Angebote der Krankenhäuser sei das Tor aber zu weit aufgestoßen. „Das würde die niedergelassenen Ärzte unter enormen Druck setzen.“ Die Krankenhäuser müssten sich hier auf besonders seltene oder komplizierte Fälle konzentrieren.
Zudem warnte Grüttner davor, dass die Krankenkassen künftig leichter freiwillige Leistungen anbieten können von nicht zugelassenen Anbietern wie Heilpraktikern. „Dies würde die Kassen zu einem Wettlauf um solche Angebote aus reinen Marketinggründen anstacheln.“