Landesinnenminister bei Sicherheitsgesetzen einig
Frankfurt/Main (dpa) - Die Innenminister der Länder drängen die im Bund mitregierende FDP, bei den Dauerstreitthemen der inneren Sicherheit einzulenken.
Auf der Innenministerkonferenz in Frankfurt am Main forderten sie einhellig eine schnelle Einigung der Koalition über die Vorratsdatenspeicherung und die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze - und ließen dabei besonders Kritik an der Haltung der Liberalen anklingen. Dies machten die Ressortchefs von Nordrhein-Westfalen und Hessen, Ralf Jäger (SPD) und Boris Rhein (CDU), am Dienstagabend deutlich. Die Konferenz geht an diesem Mittwoch zu Ende.
Jäger ging nicht auf Details ein, erklärte aber mit Blick auf die Verlängerung der auslaufenden Anti-Terror-Gesetze: „Einiges ist überflüssig, aber manches ist wichtig.“ Es brauche jetzt eine schnelle Einigung zwischen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). „Das ist jetzt Aufgabe der Bundeskanzlerin, die hat die Richtlinienkompetenz und muss ein Machtwort sprechen.“
Bei den Anti-Terror-Gesetzen brauche der Verfassungsschutz „bestimmte Analyseverfahren“. Jäger sagte aber auch, wo es Einschnitte in Bürgerrechte über Gebühr gebe, „müssen Dinge auch wegfallen“. „Ich rate der FDP dringend aus ihrer Schmollecke herauszukommen und sich zu bewegen.“
Leutheusser-Schnarrenberger lehnt eine pauschale Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze ab. Sie ist auch gegen die von der Union geforderte anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten, die Sicherheitsbehörden unter bestimmten Bedingungen dann abrufen könnten. Leutheusser will eine Speicherung erst bei konkretem Verdacht erlauben.
Rhein sagte nach dem Kamingespräch am Dienstag, dem am Mittwoch noch die offiziellen Verhandlungen folgen: „Es gibt eine Schutzlücke, wenn wir die Mindestspeicherfrist nicht wieder so einführen, wie wir sie gehabt haben.“ Die bisherige Ausgestaltung war vom Bundesverfassungsgericht 2010 verworfen worden; die Richter erklärten die Maßnahme aber nicht generell für unzulässig.
Rhein erklärte, die Daten würden nicht nur zur Bekämpfung des Terrorismus, sondern auch zur Verfolgung schwerster Verbrechen wie Kinderpornografie dringend benötigt. Nur so könne man an die Leute im Hintergrund und Drahtzieher herankommen. Rhein fügte außerdem hinzu: „Die Terrorbekämpfungsgesetze haben sich bewährt und haben eine grundrechtliche Eingriffsschwelle.“ Mit ihrer Hilfe seien viele Straftaten und Anschläge verhindert worden.
Für die Vorratsdatenspeicherung hat Nordrhein-Westfalen laut Jäger vorgeschlagen, alle Telekommunikations- und Internetdaten wieder sechs Monate lang zu speichern. Sie sollen aber nur unter strengen Auflagen abgerufen werden. Ähnlich hat sich der andere SPD-Innenminister, Reinhold Gall aus Baden-Württemberg, geäußert.
Dafür erntete Gall allerdings umgehend Kritik vom grünen Koalitionspartner. Auch die Bundes-Grünen wandten sich gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. „Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass durch die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten nennenswerte Erfolge bei der Kriminalitätsbekämpfung oder der Terrorismusabwehr erzielt werden können“, erklärten Grünen-Chefin Claudia Roth und Vorstandsmitglied Malte Spitz.
Darauf wies auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hin. Zugleich kritisierte er, dass sich die Länder zwar für die Vorratsdatenspeicherung einsetzten, aber nicht bereit seien, deren Kosten zu tragen.
Diskussionsbedarf unter den Innenministern gibt es noch beim Vorgehen gegen die radikale Moslemgruppierung der Salafisten und in der Debatte um ein generelles Alkoholverbot in den Fußballstadien.