Langes Warten: Gericht ordnet Studienplatz an

Gelsenkirchen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Studienplatzvergabe in Medizin mit jahrelangen Wartezeiten als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Das Gericht wies die Vergabestelle in Dortmund an, vier Bewerbern Plätze zu geben.

Sie hatten zum kommenden Semester keinen Studienplatz bekommen, obwohl sie bereits seit sechs Jahren auf eine Zulassung für ein Medizinstudium warten. Die Kammer bezog sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus den 1970er Jahren.

Zu den Bewerbern, die nun einen Platz bekommen sollen, gehört auch der 28-jährige Yannic Blum. Unsere Zeitung hatte über sein langes Warten berichtet. Er war gestern überglücklich. „Das Gefühl ist unbeschreiblich“, sagte er. „Ich kann es aber erst richtig glauben, wenn ich die Immatrikulationsbescheinigung in den Händen halte.“

Die Stiftung für Hochschulzulassung, die für die Studienplatzvergabe in den Fächern zuständig ist, kündigte Berufung an. Sie führe nur aus, was der Gesetzgeber festgelegt habe, sagte ein Sprecher. lnw/stk