Mehr als 27 000 Anträge auf Betreuungsgeld gestellt

Berlin (dpa) - Für mehr als 27 000 einjährige Kinder haben Eltern nach einer Umfrage der „Süddeutschen Zeitung“ bis Anfang September das neue Betreuungsgeld beantragt. Die SPD sprach von einer „niederschmetternden Bilanz“.

Die CDU-Familienministerin spricht hingegen von einem Erfolg.

Nach SPD-Berechnungen gibt es in dieser Altersgruppe rund 160 000 anspruchsberechtigte Kinder, für die die Eltern bislang kein staatlich gefördertes Betreuungsangebot in Anspruch genommen haben.

Die „SZ“ beruft sich bei ihrer Umfrage auf Angaben aus 14 Bundesländern. Aus Niedersachsen und Rheinland-Pfalz fehlten Zahlen, weil die Länder keine eigene Statistik führten. Offiziell müssen die Länder erstmals zum 31. Oktober dem Bund Angaben über die Antragszahl machen.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wertete die Zahl von 27 000 Anträgen als Erfolg: Sie zeige, wie wenig Ahnung die SPD als Betreuungsgeld-Kritiker „von den Wünschen der Familien“ habe, zitierte die „Süddeutsche“ die Ministerin. SPD-Vize Manuela Schwesig bekräftigte hingegen, dass Rot-Grün bei einem Wahlsieg „diesen familienpolitischen Fehlgriff sofort wieder abschaffen“ werde und die dafür veranschlagten vier Milliarden Euro in den Ausbau und in die Qualität von guten Ganztageskitas investieren werde.

Nach den „SZ“-Recherchen wurde von den 27 000 Anträgen etwa jeder fünfte nicht bewilligt. Meist scheiterten die Eltern an der Stichtagsvorgabe. Anspruch auf das Betreuungsgeld besteht nur, wenn das Kind am 1. August 2012 oder später geboren ist, kein staatlich gefördertes Betreuungsangebot in Anspruch genommen und auch kein Elterngeld mehr bezogen wird. Das Elterngeld wird bis zu 14 Monate lang gezahlt. Die zweimonatige Überlappung wird inzwischen auch in der Koalition als Fehler im Gesetzgebungsverfahren gesehen. Ab 1. Oktober wird mit einer erheblichen Steigerung der Antragszahl gerechnet.

Nach dpa-Recherchen wurden in Nordrhein-Westfalen mit knapp 8000 bislang die meisten Anträge gestellt, gefolgt von Bayern (knapp 6800), Baden-Württemberg (5600) und Schleswig-Holstein (1800).

Schwesig warf der Bundesregierung vor, mit „statistischen Tricks“ die Antragszahl in die Höhe zu treiben, um das Betreuungsgeld vor der Wahl dennoch als politischen Erfolg verkaufen zu können. So seien die Jobcenter verpflichtet worden, Anträge zu stellen, obwohl das Betreuungsgeld wieder von der Hartz IV-Grundsicherung abgezogen wird und nichts bei den ärmsten Familien ankommt. Diese Anweisung an die Jobcenter führe nur zu mehr Bürokratie. Schwesig: „Das ist „linke Tasche, rechte Tasche“, weil das Betreuungsgeld dann wieder in den Haushalt von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zurück wandert.

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sagte: „In Wahrheit ist das Betreuungsgeld ein milliardenschwerer Ablasshandel, der viele Eltern frustriert, die wegen des Stichtages vom Betreuungsgeld ausgeschlossen sind.“ Diana Golze von den Linken sagte, jahrelang habe Schröder das Wort ,Wahlfreiheit' betont. „Dass es nun Eltern gibt, die weder einen Kita-Platz noch die fragwürdige Leistung Betreuungsgeld erhalten, ist ein Skandal.“

CSU-Landesgruppensprecherin Gerda Hasselfeldt sagte dagegen:
„Die große Nachfrage zeigt den Erfolg des Betreuungsgeldes. Es ist und bleibt richtig, dass wir auch diejenigen Eltern unterstützen, die ihre Kleinkinder nicht in eine Krippe geben möchten.“ Die SPD müsse erklären, warum sie Tausenden Familien das Betreuungsgeld gleich nach der Wahl wieder wegnehmen will.

Das Betreuungsgeld war am 1. August 2013 parallel zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige eingeführt worden. Eltern, die für die Betreuung ihres Kindes kein öffentlich gefördertes Angebot in Anspruch nehmen, erhalten zunächst 100 Euro, vom 1. August 2014 an 150 Euro pro Monat.