Ministerium: Neonazi-Zuschauer im NSU-Prozess nicht zu verhindern

München (dpa) - Beim bevorstehenden NSU-Terrorprozess in München kann die bayerische Justiz das befürchtete Auftauchen von Neonazi-Sympathisanten im Publikum nicht verhindern. Dem steht das Gerichtsverfassungsgesetz entgegen, das den Zugang der Öffentlichkeit sicherstellt.

„Solange jemand nicht stört oder sich konkrete Anhaltspunkte für eine zu erwartende Störung ergeben, kann man ihn nicht ausschließen“, sagte Thomas Dickert vom bayerischen Justizministerium am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags. „Das äußere Erscheinungsbild allein reicht nicht aus, um jemand am Zutritt zu hindern.“