Münchens OB Ude ist wieder Städtetags-Chef

Stuttgart (dpa) - Sie „regieren“ im Tandem - mal sie vorn, mal er: Der Münchner Rathauschef Ude und seine Frankfurter Kollegin Roth wechseln sich an der Spitze des Deutschen Städtetags ab. Nun ist Ude wieder dran und er warnt vor der dramatischen kommunalen Finanzlage.

Ude führt für eine dritte Amtszeit den Deutschen Städtetag. Der 63 Jahre alte SPD-Politiker wurde am Donnerstag von der Hauptversammlung des kommunalen Spitzenverbandes in Stuttgart mit großer Mehrheit zum Präsidenten gewählt.

Unter den rund 700 Delegierten gab es 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen. Ude war der einzige Kandidat für die Nachfolge der bisherigen Verbandschefin, der Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU). Sie gab das Amt turnusgemäß ab und wurde zur Vizepräsidentin gewählt.

Ude stand schon von 2005 bis 2007 und weiter bis 2009 an der Spitze des Städtetags. Der Verband vertritt die Interessen von knapp 3400 Kommunen mit mehr als 51 Millionen Einwohnern gegenüber der Bundesregierung, dem Bundestag und der Europäischen Union (EU).

Ude wies auf die schwierige Finanzlage vieler Kommunen hin. Die Kassenkredite, mit denen sie lediglich laufende Ausgaben finanzieren, seien auf 40 Milliarden Euro geklettert. Zugleich summierten sich die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialausgaben auf rund 42 Milliarden Euro.

Der Städtetagspräsident mahnte, der vom Bund festgeschriebene Rechtsanspruch auf einen Platz zur Kinderbetreuung bis zum Jahr 2013 überfordere die Kommunen. Nach dem bisher ermittelten Bedarf von 39 Prozent fehlten mehr als 300 000 Betreuungsplätze. „Ohne massive Hilfe der Länder können die Kommunen diese gigantische Aufgabe nicht bewältigen“, sagte Ude.

Er plädierte zugleich dafür, die Bürger stärker an kommunalen Entscheidungen mitwirken zu lassen: „Dazu gehört eine frühere und bessere Information, die tatsächlich alle Zielgruppen der Gesamtbevölkerung erreicht.“ Auch dürfe es bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden „keine Hürden geben, die kaum überwindbar sind, das gilt auch für Volksentscheide.“