Notfalls nach der Wahl Nahles beharrt auf Teilzeit-Gesetz

Berlin (dpa) - Trotz des vorläufigen Scheiterns in der Koalition will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ein neues Recht auf befristete Teilzeit durchsetzen.

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Ihr Gesetzentwurf, nach dem Arbeitnehmer danach in Vollzeit zurückkehren können sollen, befindet sich seit Anfang Januar in der Abstimmung in der Bundesregierung, ist aber wegen Widerstands der Union bisher nicht weiterverfolgt worden.

Ein Scheitern wäre der erste aktive Bruch des Koalitionsvertrags zwischen Union und SPD, sagte Nahles nach einem Treffen mit dem Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Berlin. Zugleich zeigte sie sich offen für weitere Verhandlungen: „Ich bin gesprächsbereit.“ Eine Verständigung müsse aber bald kommen, da die Zeit sonst bis zur Bundestagswahl im Herbst zu knapp werde.

Ihrem Entwurf zufolge sollen Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, danach zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Während Nahles dies für Unternehmen ab 15 Beschäftigten vorsieht, kam aus der Union die Forderung, die Schwelle bei 200 Beschäftigten festzulegen. „Mit Kampfzahlen wie 200 Beschäftigte - da ist dann für mich irgendwann der Ofen aus“, sagte Nahles.

Vom Tisch sei der Plan aber nicht, wenn das Gesetz nicht mehr in dieser Wahlperiode komme, so Nahles. Dann werde sie sich dafür einsetzen, dass befristete Teilzeit nach der Wahl komme.

Unterstützung kam von DGB-Chef Reiner Hoffmann. „Ich kann es überhaupt nicht nachvollziehen, dass die Rückkehr von Teilzeit auf Vollzeit von den Arbeitgebern und Teilen des Wirtschaftsflügels der CDU massiv blockiert wird“, sagte er. „Das ist eine hinterwäldlerische Politik.“

Bisher gibt es nur einen Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit in Firmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern. Ein allgemeines Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Das Arbeitsverhältnis muss laut dem Nahles-Entwurf mehr als sechs Monate bestanden haben. Beschäftigte sollen die begrenzte Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragen müssen.

Der Arbeitgeberverband BDA betonte, 90 Prozent aller Arbeitnehmer seien mit ihrer Arbeitszeit zufrieden. Ungewollte Teilzeit liege häufig nicht am Arbeitgeber, sondern etwa an fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder. Ein Recht auf Vollzeit berücksichtige zudem keine betrieblichen Zwänge. „Mehr Arbeit im Betrieb gibt es nicht, wenn es ein Gesetz verordnet, sondern wenn mehr Aufträge kommen“, wandte der BDA ein.

Die gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linken, Jutta Krellmann, sagte, wenn es die SPD ernst meine, brauche sie die Union nicht. Sie könne sich bereits vor der Wahl auf die bestehende rot-rot-grüne Mehrheit im Bundestag stützen.