NSU-Prozess geht weiter - Befangenheitsantrag unentschieden
München (dpa) — Der Münchner NSU-Prozess ist trotz eines noch nicht entschiedenen Befangenheitsantrags gegen die Richter fortgesetzt worden.
Die Entscheidung über den Antrag habe sich wegen der Fristen für dienstliche Erklärungen und Stellungnahmen verzögert, sagte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Das sei nach der Strafprozessordnung zulässig. Hauptangeklagte in dem Prozess ist die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Den Befangenheitsantrag hatte der wegen Beihilfe angeklagte frühere NPD-Politiker Ralf Wohlleben gestellt. Die Sprecherin erwartet jetzt, dass darüber bis zum nächsten Termin kommenden Dienstag entschieden wird.
Als Zeugen hörte das Gericht Kripo-Ermittler. Sie hatten Karten und Notizen zu Anschlagszielen ausgewertet, die in den Hinterlassenschaften des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gefunden worden waren. Die Notizen stammten ausweislich der Zeitstempel der Dateien vom 1. April 2006 und wurden demnach wenige Tage vor den beiden NSU-Mordanschlägen in Dortmund und Kassel erstellt.
Erneut spielte auch der Streit um die Zschäpe-Verteidigung und die angekündigte Aussage der Angeklagten eine Rolle. Zschäpes Alt-Anwälte verlangten, die Vernehmung eines weiteren Zeugen zu verschieben, weil sie nicht wüssten, welche Strategie ihre neuen Anwälte verfolgten. Sie könnten sich darum nicht auf Fragen vorbereiten, so dass eine ordnungsgemäße Verteidigung Zschäpes nicht gewährleistet sei.