Prozess um Spendenbetrug bei den „Grauen“ vor Ende

Wuppertal (dpa). Der Prozess um den Spendenskandal bei der inzwischen aufgelösten Seniorenpartei „Die Grauen“ geht in die Schlussrunde. An kommenden Mittwoch sollen vor dem Landgericht Wuppertal die Plädoyers gehalten werden.

Vermutlich wird an dem Tag auch das Urteil gesprochen. Als einziger von ursprünglich fünf Angeklagten steht das damalige Bundesvorstandsmitglied der Partei, Ernst Otto Wolfshohl, noch vor Gericht. Ihm droht eine Haftstrafe.

Wolfshohl (66) ist wegen besonders schweren Betruges in fast 40 Fällen angeklagt. Der Psychotherapeut gilt als Drahtzieher der Machenschaften, die zum Ruin der Partei führten. Mit fingierten Spendenquittungen und frei erfundenen Fortbildungsveranstaltungen sollen die Grauen Millionen aus der staatlichen Parteienfinanzierung erschlichen haben.

Wolfshohl soll für seine Geldbeschaffung Provisionen in Höhe von mehr als einer halben Million Euro kassiert haben. Die Bundestagsverwaltung hatte nach dem Bekanntwerden der Praktiken 8,4 Millionen Euro von der Partei zurückgefordert, was deren Zahlungsunfähigkeit bedeutete. Daraufhin hatten sich die 1989 gegründeten „Grauen“ bei einem Parteitag im März 2008 aufgelöst.

Die Ermittlungen gegen die Parteigründerin und langjährige Vorsitzende Trude Unruh waren eingestellt worden. Die 86-Jährige sei schwer dement und könne sich an die Vorgänge in ihrer Partei nicht mehr erinnern, erklärte ein Arzt in einem Attest.

Zu Prozessbeginn im Februar hatte der Vorsitzende Richter gesagt, falls sich die Vorwürfe bestätigten, werde Wolfshohl nicht mit einer Bewährungsstrafe rechnen können.

Im März war der ebenfalls angeklagte ehemalige Vize-Chef der Seniorenpartei zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dieter-Wilhelm Meyer muss zudem 10 000 Euro an eine karitative Einrichtung zahlen. Das Gericht hielt dem Rentner zugute, dass er sich nicht persönlich bereichert hatte.