Regierung erwägt schärfere Strafen bei Organspendebetrug
Das Bundesgesundheitsministerium wünscht sich wirkungsvolle Sanktionen und gibt Rechtsgutachten in Auftrag.
Berlin. Angesichts der Skandale bei der Vergabe von Organen prüft die Bundesregierung schärfere Strafen. Dazu gibt das Bundesgesundheitsministerium nun ein Rechtsgutachten in Auftrag, erklärte das Ministerium Sonntag. Geklärt werden solle, welche Änderungen in den Straf- und Bußgeldnormen und im Ärzte-Berufsrecht notwendig seien, um Verstöße wirkungsvoll sanktionieren zu können. Auch die Berufsgesetze der Länder sollen auf den Prüfstand kommen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte den Vorstoß. Das Strafrecht setze bisher ärztlichem Fehlverhalten im Organspendesystem kaum Grenzen, sagte ihr Vorstand Eugen Brysch. „Es war ein stumpfes Schwert ohne Wirkung. Es ist gut, wenn Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr jetzt nach öffentlichem Druck über eine Änderung des Straf- und Berufsrechts nachdenken lässt.“ Strafrecht ersetze aber kein gutes Transplantationsrecht. „Es gilt, die Aufsicht in eine staatliche Hand zu legen“, so Brysch.
Wie gegen Verstöße auf Basis der bestehenden Gesetze vorgegangen werden kann, dürfte sich bald zeigen. Erstmals und für manche Beobachter überraschend war ein Transplantationsmediziner verhaftet worden: Ein halbes Jahr, nachdem entsprechende Fälle am Uniklinikum Göttingen bekannt wurden, erließ das Amtsgericht Braunschweig am Freitag Haftbefehl gegen den früheren leitenden Transplantationsarzt. Ihm wird Körperverletzung mit Todesfolge, versuchter Totschlag sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen. Er soll falsche Gesundheitsdaten an die Vergabe-Organisation Eurotransplant gemeldet haben. An den Unikliniken in München und Leipzig sollen ebenfalls Ärzte gegen Richtlinien bei der Vergabe von Organen verstoßen haben. Infolge des Transplantationsskandals brachen die Spenderzahlen ein.
Ende August 2012 hatten sich Spitzenvertreter von Ärzten, Krankenkassen, Kliniken und Ländern mit Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf schärfere Kontrollen und mehr Sanktionen verständigt. Im Dezember wurde ein Mehr-Augen-Prinzip eingeführt. Bei der Aufnahme von Patienten auf die Wartelisten müssen auch Vertreter medizinischer Fachrichtungen einbezogen werden, die keine Verbindung zur Transplantationsmedizin haben und die dem ärztlichen Direktor der Klinik unterstellt sind.
Erwogen wird zudem eine einheitliche Datenerhebung. Auch dazu soll es ein Gutachten geben.