Regierungsentwurf zu umstrittenen Fracking gescheitert
Berlin (dpa) - Der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierung zur Neuregelung der Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten, dem sogenannten Fracking, ist gescheitert.
Die Unionsfraktion im Bundestag habe entschieden, den Entwurf nicht mehr in dieser Wahlperiode einzubringen, teilte Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag am Rande einer Fraktionssitzung in Berlin mit.
Beim Fracking wird Wasser mit Chemikalien unter hohem Druck in das Gestein gepresst, so dass die Ausbeute deutlich höher wird. Kritiker befürchten, dass der Einsatz von gefährlichen Stoffen zu unvertretbaren und nicht beherrschbaren Risiken für die Umwelt führt. In den USA hat der flächendeckende Einsatz dieser Technik zu einer deutlich höheren Gasförderung und einem massiven Rückgang der Preise für Erdgas geführt.
Altmaier gab zur Begründung Schwierigkeiten mit dem Koalitionspartner FDP an, die nicht zu einem Moratorium bereit gewesen sei. Und die Opposition sei nicht bereit gewesen, konstruktiv über Verbesserungen nachzudenken, sagte der Minister.
Nach Teilnehmerangaben aus der Sitzung kam aber auch erheblicher Widerstand aus der CSU-Landesgruppe und der CDU-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, denen auch Verschärfungen im Gesetzentwurf nicht weit genug gingen. Am liebsten wäre einer breiten Mehrheit der Fraktion ein Moratorium gewesen, mit dem Fracking für einen bestimmten Zeitraum verboten worden wäre. Dies lehnte die FDP ab.
Ein Fraktionssprecher sagte, die Union wolle sicherstellen, dass keine gefährlichen Stoffe ins Erdreich gelangen. Nach der Wahl werde unter dieser Prämisse ein neues Gesetzesverfahren eingeleitet - von welchen Koalitionspartnern auch immer.
Bis dahin müsse aber niemand Angst haben, dass nun mit der umstrittenen Förderung von unterirdischem Schiefergas begonnen werde. Angesichts des starken Widerstands in Deutschland werde kein Investor ein großes Projekt angehen. Deshalb bestehe kein akuter Handlungsbedarf.
Laut Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) - ein wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung - gibt es beim Fracking noch viele offene Fragen, vor allem über die Risiken der Technik. Danach sei Fracking im kommerziellen Umfang derzeit nicht zuzulassen, weil sich viele Fragen dazu noch nicht beantworten ließen, hieß es erst vergangene Woche.
Fracking sei außerdem energiepolitisch nicht notwendig und könne keinen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende leisten. Eine Gewinnung von Schiefergas in Deutschland senke weder die Gaspreise, noch erhöhe sie die Versorgungssicherheit.
Die FDP bedauerte das Scheitern des Entwurfs, bedeute es doch, dass strenge Vorgaben nun ausblieben und Fracking faktisch erlaubt werden müsse, weil die alte Gesetzeslage weitergelte. „Das
bedeutet: kein verpflichtendes Einvernehmen mit den Wasserbehörden, keine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung, kein Ausschluss von Fracking in Wasserschutzgebieten“, sagte der stellvertretende
Vorsitzende des Umweltausschusses im Bundestag, Horst Meierhofer, der Zeitungsgruppe „Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung“.