Rentenentwurf: Das Paket gegen Altersarmut

Ursula von der Leyen will mit Zuschüssen, Zwang und Zuverdienst die Rentner besserstellen.

Berlin. Beim Kampf gegen drohende Altersarmut hat Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) „Gerechtigkeitslücken“ ausgemacht. Die will sie nun schließen: Mit einem umfangreichen Paket unter dem Namen „Gesetz zur Anerkennung von Lebensleistung in der Rentenversicherung“. Ihr Entwurf muss aber zunächst mit den anderen Ministerien abgestimmt werden und soll im Mai dann ins Kabinett. Das Paket im Überblick:

Sie ist das Herzstück des Pakets. Wer lange zu Niedriglöhnen gearbeitet hat, soll die Rente bis auf maximal 850 Euro aufgestockt bekommen. Dabei soll eine Riester-Rente entgegen bisherigem Plan nicht mit dem Zuschuss verrechnet werden. Dies soll auch Niedrigverdienern private Altersvorsorge schmackhaft machen. Die Zuschussrente soll es aber nur für diejenigen geben, die jahrzehntelang in die Rentenversicherung einzahlen und zusätzlich privat fürs Alter vorsorgen. Unterm Strich kommen die Rentner damit dann über das Niveau der Sozialhilfe (Grundsicherung).

Wer mit 63 Rente beziehen, aber weiter arbeiten will, soll mehr hinzuverdienen können. Bisher sind nur 400 Euro im Monat frei, höherer Verdienst wird rentenmindernd angerechnet. Künftig soll es möglich sein, durch Rente und Arbeitseinkommen unterm Strich so viel zu verdienen wie bis dahin mit dem Gehalt allein. Dabei soll für die Berechnung dieser Obergrenze das Jahr mit dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre maßgeblich sein.

Sie soll langfristig erhöht werden für jene, die aus Krankheitsgründen vorzeitig zu arbeiten aufhören müssen. Dabei wird der Betroffene bislang so gestellt, als habe er bis zum 60. Lebensjahr Beiträge zur Rente gezahlt. Die Zeit zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und dem 60. Lebensjahr wird „Zurechnungszeit“ genannt. Sie wird stufenweise bis 2029 — parallel zur Rente mit 67 — auf das 62. Lebensjahr angehoben. Die Zurechnungszeit erhöht sich also langfristig um zwei Jahre. Das führt 2029 zu heutigen Werten zu einem monatlichen Plus von im Schnitt etwa 50 Euro.

Sie sollen von Mitte nächsten Jahres an zur Altersvorsorge verpflichtet werden. Sie sollen aber die Wahl haben, wie sie sich absichern, etwa durch eine private Rentenversicherung oder über eine Rürup-Rente. Wer dies nicht kann oder will, kommt in die gesetzliche Rentenversicherung. Als ausreichende Vorsorge gilt eine Zusatzrente oberhalb der Grundsicherung von 700 Euro im Monat. Wer dies erreichen will, muss 45 Jahre lang monatlich 250 bis 300 Euro plus 100 Euro für den Schutz vor Erwerbsminderung aufwenden. Die Regelung soll für alle Selbstständigen gelten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes jünger als 30 Jahre sind. Für Selbstständige zwischen 30 und 50 Jahren gibt es abgeschwächte Regeln.