Schriftlich oder mündlich? Art von Zschäpe-Antworten offen

Berlin/München (dpa) - Nach dem Verlesen der schriftlichen Aussage von Beate Zschäpe im NSU-Prozess ist noch unklar, ob die mutmaßliche Rechtsterroristin auf einige Fragen doch mündlich antworten wird.

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Das hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl angeregt. Man habe mit der Mandantin aber noch nicht darüber gesprochen, sagte Zschäpes Anwalt Hermann Borchert der dpa. Ursprünglich hatte Zschäpes Verteidiger Mathias Grasel erklärt, die 40-Jährige werde sich auch auf Nachfragen nur schriftlich äußern.

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Zschäpe hatte am Mittwoch ihr jahrelanges Schweigen gebrochen und eine lange Aussage verlesen lassen. Darin bestritt sie jede Beteiligung an den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU). Sie will nicht einmal Mitglied der rechten Gruppe gewesen sein. Zschäpe hatte sich Ende 2011 der Polizei gestellt und steht seit Mai 2013 in München vor Gericht.

Im neuen NSU-Ausschuss des Bundestages gibt es große Zweifel an Zschäpes Erklärung. „Nach vier Jahren sind Zschäpes Aussagen ein schlechter Witz“, sagte die Grünen-Obfrau Irene Mihalic der dpa in Berlin. „Sie hat nur zu Dingen ausgesagt, die ohnehin schon bekannt waren und diese mit Nebensächlichkeiten angereichert.“ Mihalic betonte: „Dass Zschäpe an den Taten angeblich weder beteiligt war noch Kenntnisse im Vorfeld hatte, ist für mich völlig unglaubwürdig.“

Die Aussage trage nicht zur Aufklärung bei. Die Obleute im Ausschuss fühlten sich daher völlig in dem Untersuchungsauftrag bestätigt, das rechte Terrornetzwerk in den Fokus zu nehmen, in dem Zschäpe und ihre mutmaßlichen Komplizen agiert hätten, sagte Mihalic.

Der zweite NSU-Ausschuss im Bundestag zum Ermittlungsdesaster in dem Fall hatte Ende November seine Arbeit aufgenommen. Ein erster Untersuchungsausschuss hatte im August 2013 seinen Abschlussbericht vorgelegt. Wegen vieler offener Fragen gibt es nun eine Neuauflage.

SPD-Fraktionsvize Eva Högl geht davon aus, dass die Aussage Zschäpe eher geschadet hat. „Ich frage mich, was das für eine Strategie der Anwälte ist, wenn Zschäpe nicht irgendetwas vorträgt, was sie maßgeblich entlastet“, sagte sie der „Frankfurter Rundschau“. „Es wäre für die Angeklagte besser gewesen, zu schweigen.“

Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Familien der NSU-Opfer, Barbara John, sieht große Widersprüche in Zschäpes Erklärung. „Sie hat von sich das Bild einer Frau gezeichnet, die psychisch an ihre Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gekettet war. Diese Aussage widerspricht vielem, was wir bisher im NSU-Prozess gehört haben“, sagte John den „Ruhr Nachrichten“.

Im Deutschlandradio Kultur sagte John, mit ihrer Erklärung habe Zschäpe indirekt ihre Mittäterschaft an den NSU-Morden bestätigt. Ihre Erklärung, sie fühle sich moralisch schuldig, dass sie nicht in der Lage war, auf Mundlos und Böhnhardt einzuwirken, unschuldige Menschen nicht zu verletzen und zu töten, bedeute im Umkehrschluss, dass durch Zschäpe alles hätte verhindert werden können.