Schutzrecht für Verlage: Jetzt haben die Ausschüsse das Wort
Berlin (dpa) - Nach einer ersten kontroversen Debatte im Bundestag geht das umstrittene Gesetz für einen Schutz von Presseartikeln im Internet im nächsten Jahr zunächst in die Fachausschüsse. Federführend ist der Rechtsausschuss, der den weiteren Zeitplan vorgibt.
Er erwarte, dass es dort Ende Januar eine erste Anhörung zum Leistungsschutzrecht geben werde, sagte der Vorsitzende des Unterausschusses Neue Medien, Sebastian Blumenthal (FDP), am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. „Die Debatte hat gezeigt, dass es sehr differenzierte Ansichten auch in der Koalition gibt und somit einen deutlichen Beratungsbedarf im weiteren Verfahren“, sagte der FDP-Netzpolitiker.
Die geplante Neuerung reguliert die Nutzung von Presseartikeln durch Suchmaschinen wie Google oder Bing sowie durch Angebote, die Online-Artikel „aggregieren“, also bündeln und aufbereitet darstellen: Diese sollen künftig zahlen, wenn sie Inhalte der Verlage ausführlicher darstellen als in Form eines knappen Links. Die Opposition verurteilte das Vorhaben als rückwärtsgewandt und innovationsfeindlich.
Während es im Plenum am Donnerstagabend kurz vor Mitternacht viele leere Bänke gab, fand die Debatte im Internet rege Resonanz. Im Kurzmitteilungsdienst Twitter waren die Gegner des Vorhabens in der Überzahl. Der FDP-Abgeordnete Max Stadler kritisierte die Ansetzung des Tagesordnungspunktes zu später Stunde und wies auf die besondere Beachtung des Themas hin: „Das Internet schläft nicht“. Netzaktivisten sehen im Leistungsschutzrecht eine Einschränkung der Informations- und Kommunikationsfreiheit. Google hat in dieser Woche eine öffentliche Kampagne gegen das Vorhaben gestartet, die im Bundestag auf scharfe Kritik stieß.
Stadler verteidigte das Leistungsschutzrecht und sagte, der Gesetzentwurf zum Urheberrecht sei „eine sehr gute Grundlage für die Debatte in den Ausschüssen“. Dass es in der Koalition auch Kritik an dem Entwurf gibt, machte Jimmy Schulz deutlich: Der FDP-Abgeordnete wies auf eine einfache technische Lösung hin, mit der die Verlage selbst ihre Inhalte von der Erfassung durch Suchmaschinen ausschließen könne und sagte: „Code is Law.“
Für die CDU meinte Ansgar Heveling, es gehe um die Frage, „wie dereguliert der Wirtschaftsraum Internet sein soll“. Das Internet sei zwar ein Freiheitsraum. Aber „Freiheit darf auch im Internet keine einseitige Freiheit sein.“
Lars Klingbeil (SPD) kritisierte das Leistungsschutzrecht als Eingriff in die Informations- und Kommunikationsfreiheit. Sein Parteikollege Martin Dörmann verwies auf die Kritik von Wirtschaftsverbänden an dem Gesetzentwurf und sagte, damit würden „hilfreiche Suchmaschinenfunktionen faktisch eingeschränkt“.
Die Grünen-Politikerin Tabea Rößner nannte den Gesetzentwurf rückwärtsgewandt und kritisierte, dass dieser erhebliche Rechtsunsicherheit aufwerfe: „Leistungsschutzrecht wird Anwalts Liebling.“ Journalisten hätten das Geld viel nötiger, fügte sie hinzu. Für die Linke warf Petra Sitte der Bundesregierung vor, das Gesetz „denkbar schlampig formuliert“ zu haben. Damit würden Innovationen im Netz behindert, wenn es um die Aufbereitung von Informationen gehe.
Bei der Beratung in den Fachausschüssen werden voraussichtlich auch der Unterausschuss Neue Medien und der Wirtschaftsausschuss einbezogen. Dort könnte der Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechts dann im Februar oder März beraten werden, sagte Blumenthal. Anschließend wird der Gesetzentwurf dann möglicherweise mit Änderungsvorschlägen erneut dem Bundestag vorgelegt. Ob das Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden kann, ist ungewiss. Der Bundesrat, die Länderkammer des Parlaments, muss nicht zustimmen.