Staatstrojaner für die Online-Durchsuchung ist einsatzbereit

In welchem Umfang die vom Bundeskriminalamt entwickelte Software eingesetzt wird, ist noch offen.

„Staatstrojaner" sollen zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden.

„Staatstrojaner" sollen zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden.

Foto: Sebastian Kahnert

Berlin. Das Bundeskriminalamt (BKA) unternimmt einen neuen Anlauf, mit „Staatstrojanern“ auf Verbrecherjagd zu gehen. Die Software für die Online-Durchsuchung sei inzwischen einsatzbereit, aber sie sei seit 2011 nicht zum Einsatz gekommen, berichtete das Bundesinnenministerium Freitag. Grund dafür sei, dass es seither keinen richterlichen Beschluss für eine entsprechende Untersuchung gegeben habe.

Die Regierung teilte darüber hinaus in einer Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei mit, eine zweite selbst entwickelte Späh-Software zur Überwachung laufender Kommunikation (Quellen-TKÜ) sei derzeit noch in Arbeit. Sie sei in der „Implementierungsphase“ und werde demnächst getestet. Es sei noch zu früh, um einen konkreten Termin für den Abschluss dieser Entwicklung zu nennen.

Diese Quellen-TKÜ-Software sei mit Unterstützung der Firmen CSC-Deutschland und 4Soft entwickelt worden. Parallel dazu gebe es Überlegungen, eine Software für den gleichen Zweck zu kaufen. Bei der Online-Durchsuchung werden Daten auf der Festplatte eines Verdächtigen abgeschöpft. Die Quellen-TKÜ-Software dient dagegen der Überwachung laufender Gespräche und Chats.

Das Bundesverfassungsgericht hatte der Online-Überwachung in einem Urteil von 2008 enge Grenzen gesetzt. So ist das Durchforsten aller Dateien auf einem Computer nur erlaubt, wenn etwa ein Mord, eine Entführung oder eine Geiselnahme drohen. Die Zusammenarbeit zwischen dem BKA und der Firma CSC ist spätestens seit der Affäre um US-Spionage in Deutschland umstritten, weil das Mutterunternehmen in den USA ein wichtiger Dienstleister des Geheimdienstes NSA ist.

Im Oktober 2011 hatte der Chaos Computer Club festgestellt, dass der damalige „Staatstrojaner“ sehr viel mehr ausspähen konnte, als rechtlich zulässig gewesen sei. Daraufhin hatte die Bundesregierung beschlossen, eine neue Version der Überwachungssoftware künftig unter der Regie des Innenministeriums zu programmieren.

Die Piratenpartei wandte sich gegen die „Ausspähung und Beobachtung von jedem, der ein Telefon oder einen Rechner in die Hand nimmt“. Das „Projekt“ müsse gestoppt werden.

Der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko, der die Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt hatte, kritisierte auf seiner Website: „Die Rolle an der Entwicklung beteiligter Firmen wurde teilweise verdunkelt.“ Außerdem sei immer noch unklar, in welchem Umfang der Bundesnachrichtendienst oder Zollkriminalämter Trojaner einsetzen.