Strenge Grenzen für Gendiagnostik

Präimplantationsdiagnostik: Zweiter Entwurf zu ethisch heiklem Thema.

Berlin. In der ethisch heiklen Frage von Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas liegt jetzt ein zweiter Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppe vor. Tenor: Die Präimplantations-Diagnostik (PID) darf nur zum Einsatz kommen, wenn auf Grund genetischer Vorbelastung der Eltern eine Fehl- oder Totgeburt droht oder mit einem frühen Tod des Kindes innerhalb des ersten Lebensjahres zu rechnen ist. Der Gesetzentwurf wurde von den Abgeordneten René Röspel (SPD), Priska Hinz (Grüne) und Patrick Meinhardt (FDP) vorgestellt.

Ein erster Gesetzentwurf war bereits im Dezember vorgelegt worden. Danach sollen die Gentests auch dann zulässig sein, wenn schwere Erbkrankheiten drohen. Im Gegensatz dazu wollen die drei Parlamentarier, die jetzt ihren Gesetzentwurf vorstellten, eine mögliche Ausnahmen beim PID-Einsatz allein auf die Frage der Lebensfähigkeit des Kindes beschränken. Ein dritter Gesetzentwurf derjenigen Abgeordneten, die PID komplett verbieten wollen, steht noch aus.

Gleichermaßen sehen die ersten beiden Entwürfe vor, dass die Untersuchungen nur in lizensierten Zentren vorgenommen werden. Voraussetzung für jeden Einzelfall ist die Zustimmung einer Ethikkommission.

Der Unterschied zu Entwurf Nummer eins bestehe vor allem darin, dass die Ausnahmen vom Verbot noch schärfer eingegrenzt werden, begründeten Röspel und Hinz ihre Alternative. Meinhardt sprach von einem „dritten Weg“. Er könne vielen Abgeordneten Orientierung bieten. Man wolle verhindern, dass mit der Einbeziehung von drohenden „schwerwiegenden Erkrankungen“ in den Ausnahmekatalog Behinderte diskriminiert würden.

Der Bundesgerichtshof hatte 2010 festgestellt, dass nach geltendem Recht die umstrittenen Gentests an den nach künstlicher Befruchtung erzeugten Embryonen nicht strafrechtlich verboten sind. Nun wird der Bundestag die Sache im Laufe des Jahres neu regeln. Es ist Tradition im Bundestag, dass bei Abstimmungen über ethische Grundsatzfragen kein Fraktionszwang herrscht. dpa