Zumindest aus Sicht der Ermittler ist genau das die Kernfrage, wenn es ums Abhören von Internet-Kommunikation etwa von Terrorismus-Verdächtigen geht. Das Werkzeug ist zwar vorhanden, darf aber nicht im vollen möglichen Umfang eingesetzt werden — weil dadurch freiheitliche Grundrechte gefährdet werden können.
Letztlich läuft es auf eine Wahl zwischen Pest oder Cholera hinaus: Gefährdete Sicherheit oder bedrohte Freiheit?