Verdienen Professoren zu wenig Geld?

Karlsruher Richter verhandeln am Dienstag über die Besoldung von Hochschullehrern.

Karlsruhe. Verdienen Hochschulprofessoren zu wenig? So wenig, dass das Bundesverfassungsgericht eingreifen muss?

Die Karlsruher Richter scheinen ernsthaft darüber nachzudenken: Am Dienstag verhandelt der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle über den Fall eines jungen Marburger Professors. Und in der Regel setzt das Gericht nur dann eine mündliche Verhandlung an, wenn es eine Sache für nicht völlig aussichtslos hält.

Im Ausgangsverfahren hatte ein Marburger Hochschullehrer vor dem Verwaltungsgericht Gießen geklagt. Er war 2005 zum Universitätsprofessor ernannt worden, mit einem Grundgehalt von 3890,03 Euro. Das war dem Professor zu wenig: Das Gehalt verstoße gegen das im Grundgesetz garantierte „Alimentationsprinzip“, das dem Beamten eine seiner Position angemessene Lebensführung ermöglichen soll.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Vielzahl von Entscheidungen die Position der Beamten abgesichert. So entschieden die Richter 2005, der Beamte müsse über ein Nettoeinkommen verfügen, das „ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus ein Minimum an Lebenskomfort ermöglicht“.

Nach diesen Maßstäben kam das Verwaltungsgericht Gießen (Az.: 5E 248/07) zu dem Ergebnis, dass der Marburger Professor zu wenig verdient — doch weil die Verwaltungsrichter nicht einfach das Besoldungsrecht ändern können, legten sie den Fall in Karlsruhe vor.

Nun müssen die Verfassungsrichter entscheiden, ob das 2002 reformierte Besoldungsrecht für Professoren mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es ist damit zu rechnen, dass sie die Gelegenheit nutzen, um allgemeine Kriterien für die Höhe der Beamtenbesoldung festzulegen.

„Die Besoldung muss der Qualifikation und der Verantwortung der Position entsprechen“, sagt der Juraprofessor Volker Epping, der vor dem Bundesverfassungsgericht für den Deutschen Hochschulverband auftritt. Die neu geregelte Besoldung führe dazu, dass ein Professor trotz höherer Qualifikation zum Teil weniger verdiene als Beamte in anderen Laufbahnen.

Ob solche Argumente in Karlsruhe Gehör finden? Zumindest dürfte es den Richtern nicht allzu schwer fallen, sich in die Position des Marburger Klägers hineinzuversetzen: Vier der acht Senatsmitglieder sind selbst Professoren.