15,2 Fehltage pro Person TK: Krankenstand 2016 erstmals seit zehn Jahren gesunken
Berlin (dpa) - Der Krankenstand in Deutschland ist nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) erstmals seit zehn Jahren leicht gesunken. Die TK verzeichnete im vergangenen Jahr im Schnitt pro Mitglied 15,2 Fehltage.
Das sind 0,2 Tage weniger als 2015, wie die Kasse jetzt mitteilte. Bezieht man die Arbeitsunfähigkeitstage auf die Versicherungstage der Erwerbspersonen, ergibt sich demnach 2016 ein Krankenstand von 4,18 Prozent. Im Vorjahr lag er bei 4,23 Prozent.
Wie aus dem neuen Gesundheitsreport 2017 weiter hervorgeht, sind bei TK-Mitgliedern insgesamt 5,77 Millionen Fälle von Arbeitsunfähigkeit und 75 Millionen Fehltage registriert worden. Der Rückgang der Fehlzeiten sei 2016 in erster Linie zurückzuführen auf eine um 1,4 Prozent geringere durchschnittliche Dauer von Arbeitsunfähigkeitsfällen. Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitsfälle selbst stieg den Angaben zufolge um 0,2 Prozent. Erwerbspersonen waren im Jahr 2016 also ähnlich häufig wie 2015 krankgeschrieben, im Schnitt jedoch etwas kürzer als im Vorjahr.
Für den Krankenstand sind besonders verantwortlich psychische Störungen, Atemwegserkrankungen, Krankheiten des Bewegungsapparats sowie Verletzungen.
Der Anteil der psychisch bedingten Fehlzeiten stagniert den Angaben zufolge. Der Trend stetig steigender Fehlzeiten scheint aufgehalten. Durchschnittlich entfallen 2,7 Fehltage je Erwerbsperson auf psychische Störungen. Im Jahr 2006 waren es 1,4. Dies entspricht einem Anstieg von 86 Prozent in zehn Jahren. Frauen sind mit 3,4 Tagen deutlich mehr betroffen als Männer mit 2,1 Tagen.
Unter den zwölf Top-Diagnosen, die für die meisten Fehlzeiten ursächlich sind, sind die Hälfte psychische Diagnosen, darunter depressive Episoden (Platz 3 mit 0,8 Tagen pro Kopf), Anpassungs- und Belastungsstörungen (Platz 4, 0,5 Tage), und Angststörungen (Platz 12 mit 0,2 Tagen).
Psychisch kranke Menschen bekommen von diesem Samstag (1. April) an einen wesentlich schnelleren Zugang zu einem Psychotherapeuten. Diese müssen pro Woche mindestens zwei Stunden für Sprechstunden anbieten. Zudem müssen sie 200 Minuten in der Woche am Telefon erreichbar sein. In der Sprechstunde kann geklärt werden, ob in dringenden Fällen eine sogenannte Akutbehandlung erforderlich ist. Darüber hinaus müssen die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen psychisch Kranken nötigenfalls Termine über ihre Terminservicestellen vermitteln. Patienten benötigen dafür keine Überweisung.