U-Bahn-Schläger: Innensenator kritisiert Justiz
Berlin (dpa) - Die Berliner Justiz hat Kritik an der Haftverschonung eines 18-jährigen Schlägers zurückgewiesen. Auch Einwendungen des Berliner Innensenators Ehrhart Körting (SPD) ließ der Sprecher der Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD), Michael Kanert, nicht gelten.
„Wir sind davon ausgegangen, dass Körting, der ja auch Verfassungssenator ist, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in diesem Punkt bekannt ist. Insofern ist seine Äußerung nicht ganz nachvollziehbar“, sagte Kanert am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.
Körting hatte dem „Tagesspiegel“ gesagt, Entscheidungen wie die Haftverschonung für einen 18-jährigen U-Bahn-Schläger könnten dazu beitragen, „das Recht von den Menschen zu entfremden.“
Der angetrunkene 18-Jährige hatte in der Nacht zum Ostersamstag im zentralen Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße einen 29-Jährigen mit heftigen Tritten gegen den Kopf so schwer verletzt, dass dieser das Bewusstsein verlor. Der Schüler stellte sich selbst. Gegen ihn wurde zwar ein Haftbefehl erlassen, dieser aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
„Bei der Schwere der Tat klafft zwischen dem, was allgemeines Rechtsverständnis der Bevölkerung ist, und der Entscheidung des Gerichts eine Lücke“, erklärte Körting. Er stützte seine Kritik auch auf die Strafprozessordnung. Danach könne wegen der Schwere der Tat durchaus Haft angeordnet werden, auch wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr bestehe, meinte er.
Dem widersprach Kanert. „Das Bundesverfassungsgericht hat sehr deutlich gesagt, dass diese Vorschrift in der Strafprozessordnung verfassungskonform auszulegen ist und dass entgegen dem Wortlaut der Vorschrift vom Richter das Vorliegen von Haftgründen zu prüfen ist. So steht es auch in jedem juristischen Kommentar.“
Zur Haftentscheidung des Ermittlungsrichters äußerte sich die Senatsverwaltung nicht. „Wir respektieren die richterliche Unabhängigkeit„, sagte Kanert. Die Staatsanwaltschaft will die Anklage in zwei bis drei Wochen fertig haben.