UN: Defizite bei Menschenrechten in Deutschland

Genf (dpa) - Wenige Tage vor Beginn des NSU-Mordprozesses haben zahlreiche Staaten Deutschland im UN-Menschenrechtsrat zu mehr Anstrengungen im Kampf gegen Rassismus aufgerufen.

Bei einer turnusmäßigen Überprüfung der Menschenrechtslage bescheinigten sie der Bundesrepublik am Donnerstag in Genf zwar eine insgesamt gute Bilanz, machten aber zugleich auf Defizite aufmerksam.

Erhebliche Kritik gab es erwartungsgemäß an den fehlerhaften Ermittlungen deutscher Sicherheitsbehörden zur Mordserie der Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). So erklärte der UN-Botschafter der Türkei, Oguz Demiralp, drei Millionen in Deutschland lebende Türken seien angesichts „zunehmender Ausländerfeindlichkeit“ sowie der NSU-Morde „in wachsendem Maße verunsichert“. Die Türkei erwarte von Deutschland, dass es das Vorgehen gegen rechtsextreme Gruppierungen intensiviert.

Im Namen der Bundesregierung entschuldigte sich deren Menschenrechtsbeauftragter Markus Löning (FDP) für das Versagen von Ermittlungsbehörden angesichts der NSU-Mordserie. Acht der zehn Mordopfer hatten türkische Wurzeln. Die rassistisch motivierten Morde seien „eine der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen in den letzten Jahrzehnten in Deutschland“ gewesen.

Rund 100 Staatenvertreter richteten kritische Fragen an die deutsche Delegation. Viele äußerten Sorgen wegen einer aus ihrer Sicht zunehmenden Ausländerfeindlichkeit und der Diskriminierung von Migranten. Kritik gab es vielfach auch an mangelnder Durchsetzung gleicher Rechte für Frauen im Berufsleben sowie an der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen.

Zu einem Schlagabtausch kam es mit Russland: Moskaus Delegationsleiter Alexej Goltjaew hielt Deutschland ein „hohes Maß an Rassismus“ sowie Machtmissbrauch der Polizei durch exzessive Gewaltanwendung vor. Deutschland müsse Übergriffe durch Sicherheitskräfte besser untersuchen.

Löning erwiderte, dass es in Deutschland „Verfahren gibt, die in solchen Fällen greifen“. Löning verwies auf die Möglichkeit von Klagen vor Gerichten. „An die Adresse Russlands möchte ich sagen, dass bei uns die Gerichte funktionieren und Gewalt durch die Polizei, falls sie den vorkommt, bestraft wird.“

Deutsche Menschenrechtsaktivisten missbilligten die ironische Art, mit der versucht worden sei, die Kritik Russlands „einfach vom Tisch zu wischen“. Nicht nur der Vertreter Moskaus habe darauf hingewiesen, dass es in Deutschland Mängel beim Umgang mit Übergriffen durch Sicherheitskräfte gebe, erklärte die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf.

„Schließlich haben hier auch die Niederlande und Großbritannien Deutschland die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen sowie der bundesweiten namentlichen Kennzeichnungspflicht für Polizisten empfohlen“, sagte Rudolf.

Wie alle 193 UN-Mitgliedsländer muss sich auch die Bundesrepublik regelmäßig alle vier Jahre einer Überprüfung vor dem UN-Gremium stellen. Nach der nunmehr zweiten Anhörung zu Deutschland wird der Menschenrechtsrat erneut eine Reihe von Empfehlungen für die Bundesregierung formulieren. Wie die anderen UN-Staaten ist Deutschland aber nicht verpflichtet, sie zu akzeptieren.