Union gegen höhere Besteuerung von Kapitalerträgen
Berlin (dpa) - Die Union lehnt eine höhere Besteuerung von Kapitalerträgen ab und will an der sogenannten Abgeltungsteuer festhalten.
„Die Frage einer Abschaffung der Abgeltungsteuer stellt sich derzeit nicht“, sagte Unions-Fraktionsvize Ralph Brinkhaus (CDU) dem „Handelsblatt“ (Dienstag). Bis es einen weltweiten automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen gebe, „liegt noch ein gutes Stück Wegstrecke vor uns“.
Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) lehnt den Vorstoß der SPD rundweg ab, die Abgeltungsteuer wieder durch eine Besteuerung mit dem individuellen Einkommensteuersatz zu ersetzen. „Das würde für einzelne Bürger Steuererhöhungen bedeuten“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. Der Fiskus kassiert seit 2009 von Kapitalerträgen über die Abgeltungsteuer pauschal 25 Prozent. Ziel war, Geldtransfers und Steuerflucht ins Ausland einzudämmen.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) steht der Idee grundsätzlich offen gegenüber, um die steuerliche Bevorzugung von Kapitalerträgen im Vergleich zu Arbeitseinkommen wieder zu beenden. Denn im Kampf gegen Steuerflucht weltweit schließen sich immer mehr wichtige Volkswirtschaften und Top-Finanzzentren dem automatischem Informationsaustausch an. Sie wollen sich gegenseitig über Kapitaleinkünfte ausländischer Anleger informieren. Damit würde die Abgeltungsteuer eigentlich hinfällig. Bei ihrer Abschaffung würden Kapitalerträge statt mit 25 Prozent wieder mit dem individuellen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent belastet.
Politiker von SPD und Grünen hatten sich für ein Ende der Abgeltungsteuer ausgesprochen, sobald das automatische Meldesystem von Auslandskonten an die Heimatländer eingeführt ist. Dies soll nach bisherigen Plänen ab 2017 der Fall sein. Dann endet auch die aktuelle Legislaturperiode des Bundestages. CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag Steuererhöhungen grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Position teilt auch das CDU-Präsidium.
Die Abgeltungsteuer ist seit ihrer Einführung umstritten. Denn Sparer mit hohem Einkommensteuersatz werden bei Zinserträgen bessergestellt. Davor wurden für Kapitalerträge bis zu 42 Prozent (bei Top-Verdienern 45 Prozent) Einkommensteuer fällig - je nach persönlichem Steuersatz. Die Steuer führt dazu, dass Kapitalerträge gegenüber Arbeitseinkommen steuerlich besser dastehen. Vor allem die Privilegierung von Kapitalerträgen stößt auf Kritik.
Die Steuer wird von den Banken automatisch einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt. Konkret werden Zinsen, Dividenden, Kurs- und Währungsgewinne oder Fondsausschüttungen pauschal mit 25 Prozent besteuert - zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer fällt nur an, wenn Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag liegen.