Technologie Union will Drohnen-Testgebiete einrichten

Berlin. Den Drohnen gehört die Zukunft - das glauben große Unternehmen, die künftig ihre Kunden aus der Luft versorgen wollen. Und auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Fluggeräte im Visier: Er plant laut eines Verordnungsentwurfs einen Drohnen-Führerschein und strenge Auflagen für den Flugbetrieb.

Foto: Julian Stratenschulte

Die Union hat nun noch mehr im Sinn: Aus ihren Reihen kommt die Idee, in ländlichen Räumen Testgebiete für Drohnen einzurichten, für die dann auch gesonderte Vorschriften gelten sollen. In den USA sind solche Zonen schon üblich, ebenso in Kanada, Großbritannien und Dänemark.

Deutschland ist diesbezüglich noch eine Diaspora. "In der Drohnen-Technologie stecken Chancen, die man austesten muss", begründet der Verkehrsexperte der Unionsfraktion, Patrick Schnieder, den Vorstoß. "Der ländliche Raum ist dafür bestens geeignet." Zumal die Fluggeräte gerade dort irgendwann einmal für Hilfe von oben sorgen könnten: Viele Dörfer haben keine Apotheke mehr, keinen Supermarkt, keinen Einzelhändler.

Drohnen könnten also Medikamente oder kleine Pakete direkt vor die Haustür liefern. "Lästige Autofahrten würden überflüssig und insbesondere für ältere Menschen wird das Leben einfacher", glaubt Schnieder. Bis dahin ist es aber noch ein weiter (Flug-)Weg. Die unbemannten Systeme spielen zwar in den Planungen der Wirtschaft eine immer wichtiger werdende Rolle, und auch Privatpersonen nutzen zunehmend die Technik. Aber Lieferdrohnen können heute kaum länger als 16 Kilometer fliegen und lediglich Pakete von gut zwei Kilogramm ausliefern.

Ausgereift sind die Fluggeräte also noch lange nicht. Nach dem Willen der Union soll deshalb in den ländlichen Modellregionen vor allem der gewerbliche Zustellbetrieb großflächig getestet werden. Laut Schnieder haben verschiedene Unternehmen bereits Interesse daran signalisiert. Dem CDU-Parlamentarier schweben dafür rechtliche Sonderregelungen und später dann auch spezielle Höhenkorridor in den ländlichen Regionen vor.

Nach Schätzungen von Experten werden derzeit in Deutschland rund 400 000 der wendigen Flugobjekte genutzt, im Jahr 2020 könnten es bereits eine Million sein. Der Drohnen-Boom hat die Politik in Zugzwang gebracht, da sich zuletzt auch Berichte über Unfälle und Beinahe-Unfälle häuften.

So behinderten sie Flugzeuge beim Landeanflug, oder sie stürzen ab und schlugen wenige Meter neben Menschen ein. Bislang gilt das Sichtfluggebot. Die Drohne muss von einem Menschen gesteuert werden und jederzeit in Sichtweite des Piloten bleiben. Minister Dobrindt will die Vorschriften weiter präzisieren und verschärfen.

Neben einer Kennzeichnungspflicht sind auch Flugverbote über Wohngrundstücke und Menschenansammlungen, in Flughafennähe, über Einsatzbereichen von Polizei und Feuerwehr sowie in weiteren sicherheitssensiblen Räumen geplant. Demnächst wird sich laut Verkehrsministerium das Kabinett damit beschäftigen. Über die Einrichtung von Testgebieten will die Unions-Fraktion nun das Gespräch mit Dobrindt suchen.