Fast 4 Jahre Haft für Helfer Urteil nach spektakulärer Entführung in Berlin

Berlin (dpa) - Die spektakuläre und sorgsam vorbereitete Aktion im Sommer 2017 erinnert an einen Agentenkrimi in Zeiten des Kalten Krieges: Im Berliner Tiergarten wird ein vietnamesischer Geschäftsmann mitsamt seiner Geliebten auf offener Straße entführt und auf geheimem Weg in die Heimat gezwungen.

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Am Mittwoch hat das Berliner Kammergericht nun einen Tathelfer zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt - schuldig der Beihilfe zur Freiheitsberaubung und geheimdienstlichen Agententätigkeit.

Für den Staatsschutzsenat des Gerichts stand fest: Es war eine rechtswidrige Operation des vietnamesischen Geheimdienstes, an der der 47-jährige Landsmann bewusst mitwirkte, wenn auch nicht als Ideengeber oder Organisator. „Doch der Gesamtplan war ihm bekannt, er billigte ihn“, hieß es im Urteil. Ein Geständnis des zuletzt in Prag lebenden Inhabers einer Geldwechsel-Stube machte das vergleichsweise milde Urteil möglich. Auf Agententätigkeit stehen bis zu zehn Jahre Haft. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre gefordert.

Mit fast unbewegter Miene und hängenden Schultern nahm der Angeklagte das Urteil entgegen. Er hatte den Wunsch geäußert, der Prozess solle schnell zu Ende gehen. Die Verhandlung begann im April, der Mann schwieg zunächst. Doch dann gestand er, in Prag das Entführungsauto gemietet, es nach Berlin gebracht und später wieder zurückgefahren zu haben. Laut Urteil räumte er auch die Kommandozentrale der Operation in einem Berliner Hotelzimmer für einen Geheimdienstoffizier.

Der 47-Jährige war im August 2017 in Tschechien festgenommen und nach Deutschland überstellt worden. Er sitzt in Berlin ein. Ein Augenzeuge hatte per Foto das Kennzeichen des Entführungsautos erfasst.

Richterin Regine Grieß befürchtet, dass die Verantwortlichen für die Entführung nicht bestraft werden können. Sie seien in Vietnam oder hätten diplomatische Immunität. Auf Ministerebene in Vietnam geplant, habe der Geheimdienst des Landes ein spinnenartiges Netz für die europaweite Operation gespannt, sagt die Richterin.

Das Entführungsopfer Trinh Xuan Thanh, früher Vorstandschef eines staatlichen Baukonzerns und Funktionär der kommunistischen Partei Vietnams, und seine Freundin wurden in Berlin zunächst ausgespäht. Laut Urteil sprangen dann am 23. Juli 2017 fünf asiatisch aussehende Männer am Tiergarten aus dem Transporter, stürzten sich auf das Paar, schlugen und traten es vermutlich und warfen beide in das Auto, das in die Botschaft des südostasiatischen Landes raste. Gegen ihren Willen wurden sie getrennt nach Hanoi gebracht.

Die Bundesanwaltschaft hatte von einem „staatlich organisierten Kidnapping“ des vietnamesischen Geheimdienstes gesprochen. Richterin Grieß urteilte: Es war ein eklatanter Verstoß gegen die Souveränität der Bundesrepublik. Laut Bundesanwaltschaft laufen noch Ermittlungen zu dem „Menschenraub auf offener Straße“. Es gehe um Botschaftsangehörige und weitere in Europa lebende Vietnamesen.

Der Fall belastet bis heute die Beziehungen beider Länder. Nach der Entführung hatte die Bundesregierung den offiziellen Vertreter des vietnamesischen Geheimdienstes in Deutschland sowie einen Diplomaten ausgewiesen.

Die Anwältin von Trinh Xuan Thanh, Petra Schlagenhauf, die in dem Berliner Prozess als Nebenklägerin auftrat, zeigte sich erleichtert, dass das höchste Berliner Gericht die Rechtswidrigkeit des Verfahrens gegen ihren Mandanten festgestellt habe. Sie habe die große Hoffnung, dass Deutschland und Vietnam den diplomatischen Konflikt beilegten und Trinh Xuan Thanh freikomme. Es gebe Hinweise, dass sich die vietnamesische Seite mit dem Gedanken trage, ihn nach Deutschland zu entlassen. Vietnam strebe ein Freihandelsabkommen mit der EU an.