Verbraucherminister wollen mehr Schutz bei Tiefkühlobst

Wiesbaden (dpa) - Auf tiefgefrorenem Obst und Gemüse soll künftig die Herkunft angegeben werden. Das wollen die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern auf ihrer Jahrestagung am Donnerstag und Freitag dieser Woche vereinbaren.

Es gehe um die Gleichbehandlung mit Frischware, sagte die Vorsitzende der Ministerrunde, Lucia Puttrich (CDU) aus Hessen, der Nachrichtenagentur dpa. „Man kann niemandem erklären, warum es eine Kennzeichnungspflicht für frisches Obst gibt, aber keine für Tiefkühlobst.“

Die Neuregelung hänge nicht allein mit dem Skandal um gefrorene Erdbeeren aus China im vergangenen Jahr zusammen, sagte Puttrich. Im September waren 11 000 Kinder und Erwachsene, meist in Ostdeutschland, an Brechdurchfall erkrankt. Sie hatten in Schulküchen des Caterers Sodexo Erdbeeren aus China gegessen. „Ein Verbraucher hat das Recht zu wissen, woher seine Nahrungsmittel kommen“, sagte Puttrich. Wie er diese Herkunft bewerte, sei dann seine Entscheidung.

Bei dem Treffen der Minister aus Bund und Ländern werde es vor allem um Transparenz für die Verbraucher gehen, sagte sie. Die Länder fordern ihren Angaben nach vom Bund eine verlässliche Regelung, wie Verstöße gegen die Lebensmittelordnung und Hygiene öffentlich gemacht werden können. Lebens- und Futtermittelbetriebe haben erfolgreich gegen eine Anprangerung im Internet geklagt.

Das bisherige Gesetz regelt zum Beispiel nicht, wie lange ein Warnhinweis im Netz bleiben darf. „Schwere Verstöße müssen länger veröffentlicht werden können als leichte, die sofort abgestellt werden können“, sagte Puttrich. Auf einen Zeitrahmen wollte sich die Konferenzvorsitzende aber nicht festlegen. Das Recht der Verbraucher müsse gestärkt werden. Sie sollten Informationen über Verstöße bekommen, auch wenn es keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung gebe. „Nach deutschem Recht ist der Schutz der Unternehmen sehr hoch.“

Das gleiche Grundproblem sieht Puttrich bei der Hygieneampel. Auch dabei fordern die Länderminister vom Bund eine einheitliche Regelung. Die Ampel soll anzeigen, wie gut Restaurants oder Läden die Hygienestandards einhalten.