Verjährung: Nicht alle NSU-Unterstützer müssen mit Anklage rechnen
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Mehrere Unterstützer der rechtsextremistischen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) können wegen Verjährung ihrer Taten strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS).
Weil für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eine Verjährungsfrist von zehn Jahren gilt, könnten Taten vor dem November 2001 nicht mehr verfolgt werden, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Samstag der Nachrichtenagentur dpa. Dies treffe jedoch nicht auf die fünf mutmaßlichen NSU-Helfer zu, die sich in Untersuchungshaft befinden. Gegen sie werde unter anderem wegen versuchter Beihilfe zum Mord ermittelt. Die zehnjährige Verjährungsfrist sei bei ihnen daher kein Thema.
Anders sieht es laut „FAS“ bei ehemaligen Helfern aus dem Thüringer Heimatschutzbund aus, die das Trio aus Jena nach dessen Abtauchen Anfang 1998 unterstützt hatten. In vielen Fällen sei der Kontakt in den ersten zwei Jahren abgebrochen. Nach dem Sommer 2000 habe es Kontakte zu den Helfern aus der rechtsextremistischen Szene aus Thüringen nur noch in Einzelfällen gegeben, da das Trio den Kreis der Unterstützer auf wenige Vertraute beschränkte, berichtete das Blatt.