Rekord-Entschädigung Verlag soll eine Million an Helmut Kohl zahlen
Köln (dpa) - Altkanzler Helmut Kohl hat vor Gericht eine Rekord-Entschädigung von einer Million Euro erstritten. Das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ habe das Persönlichkeitsrecht des 87-Jährigen schwer verletzt, entschied das Landgericht Köln.
Es bestätigte das Verbot von 116 Textpassagen des Bestsellers. Darin ging es um Äußerungen Kohls über andere Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Der Vorsitzende Richter Martin Koepsel betonte, dass einiges, was Kohl in dem Buch zugeschrieben werde, gar nicht von ihm gesagt worden sei. Andere Zitate seien aus dem Zusammenhang gerissen. Im übrigen gelte, dass sich Kohl vertraulich geäußert habe.
Die Anwälte der Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens sowie des Verlags kündigten an, vor dem Oberlandesgericht Köln in Berufung zu gehen. „Wir sind zuversichtlich, dass dieses Urteil keinen Bestand haben wird“, sagte Rechtsanwalt Roger Mann.
In dem Zivilverfahren hatte Kohl die Autoren Schwan und Jens sowie den Heyne-Verlag aus der Verlagsgruppe Random House auf fünf Millionen Euro verklagt. Die bisher höchsten Summen, die für schwere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch unzulässige Veröffentlichungen zugesprochen wurden, bewegten sich um die 400 000 Euro. Die Summe von einer Million Euro sei ein Rekord, teilte das Landgericht mit.
Kohl hatte 2001 und 2002 lange Gespräche mit Schwan geführt, damit der Journalist als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Schwan nahm die Gespräche auf Kassette auf. Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich beide. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig ein Buch mit pikanten Äußerungen des Altkanzlers (1982-1998). Kohl klagte jedoch dagegen und erreichte, dass es in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte.
Nach Überzeugung des Gerichts durfte nur Kohl selbst entscheiden, welche seiner Aussagen veröffentlicht werden sollten. Schwan habe mit dem Buch seine Verschwiegenheitspflicht verletzt. Als Opfer dieses Vorgehens habe Kohl ein Recht auf Genugtuung. Dies wiege in diesem Fall schwerer als das öffentliche Interesse. Zwar solle die Presse mit der Entscheidung nicht eingeschüchtert werden, doch müsse hier „eine spürbare Konsequenz“ folgen, sagte Richter Koepsel.