Die NPD hatte dagegen geklagt (VG 2 K 108.10). Nach der Verhängung von Strafgeldern durch die Bundestagsverwaltung ist wiederholt vor Gericht über die Finanzen der Partei gestritten worden.
So hatte das Berliner Verwaltungsgericht im Mai 2009 entschieden, dass die NPD wegen Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht 2007 eine Strafe in die Staatskasse zahlen muss - jedoch nur rund die Hälfte der ursprünglich geforderten 2,5 Millionen Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die NPD finanziert sich nach früheren Angaben der Länderinnenminister zu 40 Prozent aus staatlichen Mitteln.