Verwaltungsgericht befasst sich mit NPD-Finanzen
Berlin (dpa) - Das Berliner Verwaltungsgericht befasst sich heute erneut mit den Finanzen der rechtsextremen NPD. In dem Prozess geht es um ein Strafgeld von rund 33 000 Euro wegen falscher Angaben in Rechenschaftsberichten der Partei für die Jahre 2004 bis 2007.
Die NPD hatte dagegen geklagt (VG 2 K 108.10). Nach der Verhängung von Strafgeldern durch die Bundestagsverwaltung ist wiederholt vor Gericht über die Finanzen der Partei gestritten worden.
So hatte das Berliner Verwaltungsgericht im Mai 2009 entschieden, dass die NPD wegen Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht 2007 eine Strafe in die Staatskasse zahlen muss - jedoch nur rund die Hälfte der ursprünglich geforderten 2,5 Millionen Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die NPD finanziert sich nach früheren Angaben der Länderinnenminister zu 40 Prozent aus staatlichen Mitteln.